Paris – 21.09.2026: Rachida Dati hat im Prozess um ihre frühere Tätigkeit für Renault-Nissan jede Interessenkollision zurückgewiesen. Die ehemalige Europaabgeordnete wurde am Montag vor der 32. Strafkammer des Pariser Strafgerichts mehr als vier Stunden lang befragt. Sie erklärte, ihre anwaltliche Arbeit und ihr parlamentarisches Mandat stets getrennt zu haben. Lobbyarbeit für den Autobauer habe sie nicht betrieben.
Das Verfahren betrifft Zahlungen von insgesamt 900.000 Euro, die Dati zwischen 2010 und 2012 von RNBV erhielt, einer niederländischen Tochtergesellschaft der damaligen Allianz Renault-Nissan. Grundlage war ein 2009 geschlossener Anwaltsvertrag. Nach Darstellung der Anklage könnten die Honorare jedoch eine Gegenleistung für Einflussnahme im Europäischen Parlament gewesen sein.
Dati muss sich unter anderem wegen passiver Korruption und passiven Einflussnahmehandels verantworten. Hinzu kommen Vorwürfe der Hehlerei im Zusammenhang mit dem Missbrauch von Befugnissen und einem Vertrauensbruch. Verhandelt wird damit nicht die politische Zweckmäßigkeit einer bezahlten Nebentätigkeit, sondern die strafrechtliche Frage, ob eine Mandatsträgerin für die Vertretung privater Unternehmensinteressen entlohnt wurde.
Die frühere Justizministerin bestritt dies vor Gericht. Sie habe Renault-Nissan als Anwältin in konkreten Fragen beraten und keine Tätigkeit ausgeübt, die den Vorschriften für Abgeordnete widersprochen habe. Ihre Verteidigung argumentiert, die Ermittler hätten anwaltliche Beratung zu Unrecht mit Lobbyismus gleichgesetzt. Die Höhe der Vergütung allein belege keine verbotene Gegenleistung.
Die Staatsanwaltschaft fragt dagegen nach der tatsächlichen Leistung hinter dem Vertrag. Dati soll nach den Ermittlungen ihre wirkliche oder von anderen angenommene Stellung im Europäischen Parlament genutzt haben, um Konzerninteressen zu fördern. Für die rechtliche Bewertung kommt es daher auf Art, Umfang und Adressaten ihrer Tätigkeit an. Rechtsberatung und die Beobachtung regulatorischer Entwicklungen sind nicht automatisch Interessenvertretung. Sie können jedoch in Lobbyarbeit übergehen, wenn gezielt auf politische Entscheidungen oder Mandatsträger eingewirkt wird.
Eine weitere Rolle spielt die Vereinbarkeit der Tätigkeit mit Datis damaligem Mandat. Abgeordnete dürfen beruflichen Nebentätigkeiten nachgehen, müssen dabei aber die Regeln zu Transparenz und Interessenkonflikten einhalten. Das Gericht hat deshalb zu prüfen, ob der Anwaltsvertrag nachvollziehbare Beratungsleistungen abdeckte oder lediglich die äußere Form für eine andere Tätigkeit lieferte.
Mitangeklagt ist der frühere Renault-Nissan-Chef Carlos Ghosn. Er erschien nicht zur Verhandlung in Paris. Sein Fernbleiben hindert das Gericht nicht daran, das Verfahren gegen Dati fortzusetzen. Renault und mehrere Antikorruptionsorganisationen wollen im Fall einer Verurteilung als Geschädigte anerkannt werden.
Der Prozess begann am 16. September und ist bis zum 28. September angesetzt. Das Gericht muss insbesondere bewerten, ob die dokumentierten Leistungen die Honorare erklären oder ob der Vertrag eine verbotene Gegenleistung verschleierte. Für Dati gilt die Unschuldsvermutung.
Quellen
- Franceinfo
- Le Monde
- Transparency International France
- Public Sénat
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).