Bordeaux – 31.07.2026: Die französische Regierung erweitert die Kurzarbeitsregelung für Unternehmen, die von den Waldbränden im Südwesten betroffen sind. Künftig können auch Saisonkräfte einbezogen werden, die regelmäßig für denselben Betrieb arbeiten, derzeit aber keinen gültigen Arbeitsvertrag besitzen. Das kündigte der für kleine und mittlere Unternehmen, Handel, Handwerk und Tourismus zuständige Minister Serge Papin am Freitag an.
Die Öffnung richtet sich vor allem an Unternehmen, deren Geschäft wegen Evakuierungen, Straßensperrungen oder unmittelbarer Brandgefahr vollständig zum Erliegen kam. Nach Angaben der Regierung mussten in der Gironde mehr als 13.500 Betriebe ihre Tätigkeit zeitweise einstellen. Besonders betroffen sind Unterkünfte, Campingplätze, Gastronomie, Einzelhandel, Handwerk und andere saisonabhängige Dienstleistungen.
Kurzarbeit soll Beschäftigungsverhältnisse sichern, wenn ein Unternehmen seine Tätigkeit vorübergehend einschränken oder aussetzen muss. Beschäftigte erhalten eine staatlich gestützte Entschädigung, während Arbeitgeber einen Teil der Kosten erstattet bekommen. Die angekündigte Erweiterung berücksichtigt eine Besonderheit der Sommersaison: Viele Betriebe greifen jedes Jahr auf dieselben Arbeitskräfte zurück, schließen deren Verträge jedoch erst kurz vor dem vorgesehenen Arbeitsbeginn ab.
Für diese wiederkehrenden Saisonkräfte war eine Absicherung über die Kurzarbeit bislang kaum möglich, weil ohne bestehenden Vertrag formal kein Arbeitsverhältnis ruhte. Papin verwies darauf, dass die Unternehmen ihren Betrieb nach den Bränden nur schrittweise wieder aufnehmen könnten und dabei auf eingearbeitetes Personal angewiesen seien. Die neue Regelung soll verhindern, dass der Neustart an der fehlenden Absicherung bereits eingeplanter Beschäftigter scheitert.
Sie ergänzt die am 27. Juli angekündigte Möglichkeit für unmittelbar betroffene oder vorsorglich evakuierte Unternehmen, Kurzarbeit zu beantragen. Wie viele Saisonkräfte zusätzlich erfasst werden, ist bislang nicht bekannt. Auch zu den konkreten Voraussetzungen und zur Dauer der erweiterten Unterstützung machte die Regierung zunächst keine näheren Angaben.
Die wirtschaftlichen Folgen reichen über zerstörte Gebäude und Sachwerte hinaus. In der Hochsaison führen geschlossene Campingplätze, unterbrochene Lieferwege und abgesagte Aufenthalte unmittelbar zu Umsatzausfällen. Kleine Betriebe trifft das besonders hart: Laufende Kosten fallen weiter an, Warenbestände verlieren an Wert, zugleich fehlen die Einnahmen aus den umsatzstärksten Wochen des Jahres. Die Kurzarbeit soll deshalb vor allem verhindern, dass ein vorübergehender Stillstand dauerhaft Arbeitsplätze kostet.
Materielle Schäden sollen weiterhin über die Versicherungen reguliert werden. Die Versicherungsbranche verlängerte für betroffene Unternehmen die Frist zur Schadensmeldung bis zum 31. August 2026. Anträge auf Kurzarbeit werden über die zuständigen regionalen Arbeitsverwaltungen bearbeitet.
Quellen
- Franceinfo
- Französische Regierung – Info.gouv.fr
- Le Monde
- L'Echo touristique
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).