Paris – 04.10.2026: Die französische Regierung will die parlamentarische Beratung ihres Gesetzes zur finanziellen Haftung bei Gewalttaten und Sachbeschädigungen im öffentlichen Raum beschleunigen. Nach Ausschreitungen am Rand der jüngsten Schülerproteste soll der Senat den Entwurf bereits im Oktober 2026 behandeln. Das Vorhaben war am 16. September im Ministerrat vorgestellt worden und umfasst fünf Artikel.
Der Entwurf schafft einen neuen zivilrechtlichen Haftungstatbestand. Wer wissentlich an einer gewalttätigen kollektiven Aktion teilnimmt, könnte demnach für den gesamten entstandenen Schaden gesamtschuldnerisch herangezogen werden. Voraussetzung wäre entweder die Beteiligung an einer Menschenmenge, die sich trotz polizeilicher Aufforderungen nicht auflöst, oder an einer Gruppe, die zur Vorbereitung von Gewalt oder Beschädigungen gebildet wurde.
Damit erweitert die Regierung den bisherigen rechtlichen Ansatz. Schon heute kann der Staat nach Artikel L. 211-10 des Gesetzbuchs für innere Sicherheit Schadenersatz von nachweisbaren Verursachern zurückfordern, wenn er für Schäden aus gewaltsamen Ansammlungen eingetreten ist. Die Reform wird mit Schwierigkeiten bei der Identifizierung einzelner Täter und den bislang begrenzten Einnahmen aus solchen Regressverfahren begründet.
Eine automatische finanzielle Verantwortung sämtlicher Demonstrierender sieht der Entwurf allerdings nicht vor. Laut Folgenabschätzung müsste eine vorsätzliche Teilnahme an einer genau bestimmten rechtswidrigen und gewalttätigen Handlung nachgewiesen werden. Die Haftung jedes Einzelnen soll auf 10.000 Euro begrenzt sein. Geschädigte, Versicherer und gegebenenfalls der Staat könnten ihre Ansprüche gegen jeden haftbaren Beteiligten geltend machen.
Der Staatsrat erhob in seinem am 3. September veröffentlichten Gutachten keine grundsätzlichen verfassungs- oder europarechtlichen Einwände. Er verlangte jedoch eine bessere Begründung. Die Folgenabschätzung habe zunächst zu wenige Finanz- und Haushaltsdaten enthalten, um Schadensumfang, Wirkung des geltenden Rechts und erwartete Erträge der Reform verlässlich beurteilen zu können.
Besonders heikel ist die geplante Ausnahme vom Pfändungsschutz bestimmter Sozialleistungen. Familienleistungen und Wohngeld sollen nach einer rechtskräftigen Verurteilung teilweise zur Begleichung von Schadenersatz herangezogen werden können. Der Staatsrat hält dies nur mit gesetzlichen Grenzen für verhältnismäßig: Ein ausreichender Lebensunterhalt müsse gewahrt bleiben; andere geschützte Sozialleistungen dürften nicht erfasst werden.
Die Schülerproteste richten sich nach den vorliegenden Angaben vor allem gegen unzureichende Mittel für die Schulen. Die Regierung begründet den beschleunigten Zeitplan hingegen mit den Gewalttaten am Rand der Mobilisierung. Ob Betroffene tatsächlich haften, hinge auch nach einer Verabschiedung davon ab, ob Gerichte die vorsätzliche Beteiligung an einer konkret bestimmten gewalttätigen Aktion im Einzelfall feststellen können.
Quellen
- Franceinfo: Bericht vom 4. Oktober 2026
- Conseil d'État: Gutachten vom 3. September 2026
- Französische Regierung: Bericht des Ministerrats vom 16. September 2026
- Senat: Folgenabschätzung zum Gesetzentwurf
- Le Parisien: Bericht zur vorgezogenen Senatsberatung
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).