Paris – 30.07.2026: Die Europaabgeordnete Rima Hassan von der französischen Linkspartei La France insoumise hat bei der Pariser Staatsanwaltschaft Anzeige gegen den Journalisten Jean Quatremer erstattet. Sie wirft ihm mutmaßliche Online-Belästigung vor. In der am Mittwoch eingereichten Anzeige beklagt die Politikerin nach Angaben von Franceinfo ein "unerbittliches Vorgehen" des Journalisten in sozialen Netzwerken.
Hassan sieht sich durch wiederkehrende Beiträge und Bezeichnungen auf Quatremers Online-Kanälen persönlich angegriffen. Ihr Vorwurf richtet sich demnach nicht gegen eine einzelne Veröffentlichung, sondern gegen eine aus ihrer Sicht fortdauernde Abfolge von Äußerungen. Ob die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren eröffnet und wie sie den Sachverhalt rechtlich bewertet, war am Donnerstag zunächst nicht bekannt.
Quatremer berichtet seit vielen Jahren über europäische Politik. Mit seinen Wortmeldungen auf der Plattform X war er wiederholt Gegenstand öffentlicher Kontroversen. Auf frühere Kritik Hassans hatte er öffentlich reagiert und bestritten, die Abgeordnete zum Ziel einer Online-Kampagne zu machen. Die Anzeige überführt den Konflikt nun in ein mögliches strafrechtliches Verfahren, dessen Ausgang offen ist.
Online-Belästigung kann in Frankreich je nach Umständen wiederholte digitale Äußerungen oder Handlungen umfassen, die die Lebensbedingungen der betroffenen Person beeinträchtigen. Für die strafrechtliche Bewertung können Inhalt, Häufigkeit, Kontext und Reichweite der beanstandeten Veröffentlichungen sowie deren Folgen maßgeblich sein. Die bloße Einreichung einer Anzeige bedeutet weder, dass die Vorwürfe erwiesen sind, noch dass Anklage erhoben wird.
Hassan gehört dem Europäischen Parlament seit 2024 an und zählt zu den weithin wahrgenommenen Stimmen von La France insoumise in der Debatte über den Krieg im Nahen Osten. Ihre Stellungnahmen lösen regelmäßig heftige Reaktionen aus. Auf sozialen Plattformen kann die Grenze zwischen zugespitzter politischer Kritik, persönlicher Polemik und strafrechtlich relevanter Belästigung zur juristischen Streitfrage werden.
Auch innerhalb des Umfelds der Zeitung Libération, für die Quatremer arbeitet, hatten Äußerungen des Journalisten in den vergangenen Monaten Kritik ausgelöst. Die Vertretung der Journalistinnen, Journalisten und übrigen Beschäftigten des Blattes distanzierte sich von mehreren seiner öffentlichen Wortmeldungen. Seine Aktivitäten in sozialen Netzwerken gäben nicht die Haltung der Redaktion wieder, erklärte sie. Quatremer wies diese interne Kritik entschieden zurück.
Die Pariser Staatsanwaltschaft kann die Anzeige nun prüfen, zusätzliche Informationen anfordern oder Ermittlungen veranlassen. Bis zu einer möglichen gerichtlichen Klärung sind die gegen Quatremer erhobenen Vorwürfe unbewiesen. Fest steht bislang lediglich, dass Hassan die von ihr beanstandete Abfolge öffentlicher Äußerungen strafrechtlich prüfen lassen will.
Quellen
- Franceinfo
- ActuaLitté
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).