Politik & Gesellschaft

Sechs französische Großstädte verhängen örtliche Ausgangssperren

Nach den Ausschreitungen vom 17. Oktober gelten in Paris, Bordeaux, Lyon, Lille, Nizza und Marseille nächtliche Beschränkungen. Betroffen sind einzelne Viertel oder unbegleitete Minderjährige.

Paris – 20.10.2026: Nach den Ausschreitungen vom 17. Oktober haben die Behörden in Paris, Bordeaux, Lyon, Lille, Nizza und Marseille örtlich begrenzte nächtliche Ausgangssperren und Verkehrsverbote angeordnet. Die Regeln gelten nicht flächendeckend für ganze Städte. Je nach Lage erfassen sie alle Personen in einzelnen Zonen oder speziell Minderjährige, die ohne einen gesetzlichen Vertreter unterwegs sind.

In Paris betraf die erste Anordnung in der Nacht zum 20. Oktober die Place de la République und das Viertel Les Halles. Dort waren das Betreten und der Aufenthalt zwischen 23 Uhr und 6 Uhr untersagt. Zusätzlich verbot die Polizeipräfektur von 20 Uhr an Versammlungen und Demonstrationen in festgelegten Bereichen. Sie begründete die Maßnahmen mit dem Schutz von Menschen, Geschäften und öffentlichem Eigentum.

Lyon beschränkte seine Regelung auf Teile der Presqu'île zwischen Rhône und Saône. Dort galt das Verbot von 21 Uhr bis 6 Uhr. In Lille sowie in den nahe gelegenen Gemeinden Douai, Wattignies und Denain richteten sich vergleichbare Anordnungen vor allem gegen den nächtlichen Aufenthalt Minderjähriger in ausgewählten Gebieten. Die Sperrzeiten reichten dort von 20 Uhr bis 6 Uhr.

In Bordeaux gilt seit dem 20. Oktober eine räumlich weiter reichende, jedoch auf eine bestimmte Personengruppe begrenzte Anordnung: Minderjährige dürfen ohne gesetzlichen Vertreter zwischen 22 Uhr und 7 Uhr festgelegte Geschäftsviertel weder betreten noch sich dort aufhalten. Nach Angaben der Präfektur Gironde soll die Regelung bis zum Morgen des 26. Oktober gelten. Erfasst sind unter anderem Abschnitte der Rue Sainte-Catherine, der Rue de la Porte-Dijeaux und des Cours de l'Intendance.

Auch Nizza und Marseille beschlossen nach den Unruhen örtliche Nachtbeschränkungen. Die zuständigen Behörden bestimmen die Grenzen der Zonen, die betroffenen Personengruppen und die Geltungsdauer jeweils selbst. Wer nachts in einer dieser Städte unterwegs ist, muss daher den Erlass für das betreffende Viertel beachten. Eine einheitliche Regelung für alle sechs Städte gibt es nicht.

Auslöser waren Plünderungen, Sachbeschädigungen und Zusammenstöße am Rande der Mobilisierung vom 17. Oktober. Premierminister Sébastien Lecornu hatte die Präfekten zu gezielten, räumlich eng gefassten Maßnahmen aufgefordert, anstatt eine landesweite Ausgangssperre zu verhängen. Die Regierung verwies darauf, dass sich die schwersten Vorfälle auf bestimmte Stadtzentren sowie Einkaufs- und Ausgehviertel konzentriert hätten.

Für Erwachsene außerhalb der festgelegten Zonen besteht somit keine allgemeine Ausgangssperre. In Bordeaux, Lille und weiteren betroffenen Orten gelten dagegen besondere Einschränkungen für unbegleitete Minderjährige innerhalb klar bezeichneter Gebiete.

Quellen

  • Franceinfo
  • Präfektur Gironde
  • Associated Press
  • Le Monde

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

Ende des Artikels