Politik & Gesellschaft

Sozialisten wollen Polizeiwaffen bei Schülerprotesten verbieten

Nach schweren Verletzungen bei den jüngsten Schülerprotesten wächst der Druck auf Frankreichs Regierung. Die Sozialisten wollen den Einsatz bestimmter Waffen und Zwangstechniken bei Demonstrationen Minderjähriger gesetzlich untersagen.

Paris – 06.10.2026: Der Streit über die Polizeieinsätze bei den französischen Schülerprotesten hat am Dienstag die Nationalversammlung erreicht. Die sozialistische Fraktion kündigte einen Gesetzentwurf an, der bei Demonstrationen mit überwiegend minderjährigen Teilnehmern den Einsatz von Gummigeschosswerfern, sogenannten LBD, sowie von Entkreisungsgranaten und bestimmten Zwangstechniken untersagen soll.

Auslöser sind mehrere schwere Verletzungen während der seit Ende September andauernden Proteste. In Lens verlor ein 15-jähriger Schüler am Montag nach übereinstimmenden Medienberichten durch eine Polizeigranate eine Hand. Außerdem wird wegen Augenverletzungen bei Jugendlichen ermittelt; als mögliche Ursache prüfen die Behörden Treffer durch LBD. Die genauen Abläufe sind Gegenstand laufender Untersuchungen, eine abschließende juristische Bewertung liegt bislang nicht vor.

Der sozialistische Fraktionsvorsitzende Boris Vallaud begründete den Vorstoß mit dem besonderen Schutzbedarf Minderjähriger. Seine Fraktion verlangt, dass Schülerdemonstrationen nicht mit Mitteln beantwortet werden, die schwere und dauerhafte Verletzungen verursachen können. La France insoumise beantragte am Dienstag zudem eine parlamentarische Untersuchung der von ihr beklagten Polizeigewalt während der Schüler- und Studentenproteste.

Premierminister Sébastien Lecornu wies in der Fragestunde der Nationalversammlung den Vorwurf zurück, die Regierung habe politische Weisungen für eine gezielte Repression erteilt. Innenminister Laurent Nuñez räumte schwere Verletzungen ein, verteidigte jedoch grundsätzlich die Verhältnismäßigkeit der Einsätze. Nach seinen Angaben wurden seit Beginn der Schulblockaden mehr als 6.000 Menschen festgenommen. Die Regierung verweist auf Gewalttaten und Sachbeschädigungen am Rand der Proteste.

Der französische Rechtsrahmen knüpft den Einsatz von Gewalt bei der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung an strenge Bedingungen. Er muss zur Beendigung einer Störung unbedingt erforderlich und der jeweiligen Gefahr angemessen sein. Bei der Auflösung einer Menschenmenge ist grundsätzlich eine zuständige Behörde vor Ort erforderlich. Außerhalb besonderer Gefahrenlagen setzt der Gebrauch von Schusswaffen zudem einen ausdrücklich dokumentierten Befehl voraus.

Granaten und ihre Abschussgeräte gehören dennoch zu den im Ordnungsdienst zugelassenen Waffen. LBD dürfen unter weitergehenden gesetzlichen Voraussetzungen eingesetzt werden, etwa bei unmittelbaren schweren Angriffen oder zur Abwehr gravierender Gefahren. Der nationale Einsatzplan des Innenministeriums schreibt zugleich vor, die verwendeten Mittel fortlaufend an Lage, Risiko und Verhalten der Beteiligten anzupassen. Zivile Polizeikräfte müssen nach den geltenden Vorgaben außerdem als Beamte erkennbar sein, wenn sie in Einsätze eingreifen.

Im Parlament geht es deshalb sowohl um die Rechtmäßigkeit der einzelnen Einsätze als auch um die politische Grenze des zulässigen Waffenarsenals bei Protesten vieler Minderjähriger. Mit dem angekündigten Gesetzentwurf wollen die Sozialisten diese Grenze gesetzlich enger ziehen; ein Termin für die parlamentarische Beratung wurde zunächst nicht genannt.

Quellen

  • Franceinfo
  • LCP – Nationalversammlung
  • Public Sénat
  • Legifrance
  • Französisches Innenministerium

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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