Politik & Gesellschaft

Staatsanwaltschaft fordert vier Jahre Haft für Rachida Dati

Im Korruptionsprozess gegen Rachida Dati verlangt die Finanzstaatsanwaltschaft vier Jahre Haft, davon zwei unter elektronischer Fußfessel. Dati weist die Vorwürfe zurück.

Paris – 29.09.2026: Nach sechs Verhandlungstagen vor dem Pariser Strafgericht hat die nationale Finanzstaatsanwaltschaft im Prozess gegen Rachida Dati vier Jahre Haft beantragt. Zwei Jahre sollen unter elektronischer Fußfessel verbüßt werden. Zudem fordert die Anklage fünf Jahre Unwählbarkeit und ein Verbot, als Anwältin oder Richterin tätig zu sein. Über Schuld und Strafmaß entscheidet das Gericht.

Die frühere Justizministerin und heutige Bürgermeisterin des 7. Pariser Arrondissements steht wegen mutmaßlicher passiver Korruption, passiver Einflussnahme und Hehlerei im Zusammenhang mit Untreue- und Amtsmissbrauchsvorwürfen vor Gericht. Gegenstand des Verfahrens sind Zahlungen von insgesamt rund 900.000 Euro, die Dati zwischen 2009 und 2013 von einer niederländischen Tochtergesellschaft der Renault-Nissan-Allianz erhielt. In dieser Zeit gehörte sie dem Europäischen Parlament an.

Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft diente der Honorarvertrag mit dem damaligen Renault-Nissan-Chef Carlos Ghosn nicht einer gewöhnlichen anwaltlichen Beratung. Vielmehr soll Dati dafür vergütet worden sein, ihre politischen Kontakte und ihren Zugang zu europäischen Entscheidungsträgern zugunsten des Konzerns einzusetzen. Die Ankläger werfen ihr vor, dadurch ihre Pflichten als gewählte Abgeordnete verletzt zu haben.

Dati bestreitet die Vorwürfe. Sie habe Renault-Nissan als Anwältin bei Fragen der internationalen Expansion beraten, insbesondere mit Blick auf Nordafrika und den Nahen Osten. Ihre Verteidiger erklärten, sie habe im Europäischen Parlament zu keinem Zeitpunkt Lobbyarbeit für den Autokonzern betrieben. Die Anschuldigungen seien weder zeitlich noch sachlich hinreichend belegt.

Im Verfahren ging es daher vor allem um die Frage, welche Leistungen Dati tatsächlich erbracht hat. Ermittler und Untersuchungsrichter hatten nur wenige Unterlagen gefunden, aus denen sich Umfang und Inhalt der behaupteten Beratung ablesen lassen. Die Anklage verweist auf fehlende Berichte, Vermerke und Korrespondenz. Die Verteidigung legte dagegen Dokumente vor und benannte frühere Führungskräfte des Konzerns als Zeugen.

Carlos Ghosn ist in derselben Sache wegen aktiver Korruption, aktiver Einflussnahme und Untreue angeklagt. Der frühere Konzernchef lebt im Libanon und erschien nicht vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft beantragte, den Haftbefehl gegen ihn aufrechtzuerhalten. Renault und die Antikorruptionsorganisation Anticor treten als Nebenkläger auf.

Eine Verurteilung mit sofort vollstreckbarer Nebenstrafe könnte Dati ihr kommunales Mandat kosten. Für die beantragte Dauer dürfte sie zudem weder kandidieren noch als Richterin oder Anwältin arbeiten. Die Forderungen der Staatsanwaltschaft sind jedoch kein Urteil; das Gericht bewertet die Beweise und die Einwände der Verteidigung eigenständig.

Quellen

  • Franceinfo
  • Pariser Gericht
  • Le Monde
  • El País

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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