Politik & Gesellschaft

Anwältin fordert nationale Staatsanwaltschaft für sexuelle Serienstraftaten

Die Strafverteidigerin Marine Allali fordert eine spezialisierte nationale Staatsanwaltschaft für sexuelle Serienstraftaten. Das bestehende Fachzentrum in Nanterre ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zuständig.

Paris – 30.09.2026: Viele Anzeigen wegen sexueller Gewalt werden getrennt voneinander bearbeitet, obwohl sich dahinter mitunter wiederkehrende Tatmuster verbergen. Die Pariser Strafrechtsanwältin Marine Allali hat deshalb am Mittwoch bei franceinfo für eine nationale Staatsanwaltschaft für sexuelle Serienstraftaten geworben. Solche Verfahren seien Massenvorgänge, sagte die Juristin. Verbindungen zwischen einzelnen Fällen würden dadurch womöglich zu spät erkannt.

Allali, Direktorin der Kanzlei Seban Avocats, verlangt mehr als eine zusätzliche Beratungsstelle. Gemeint ist eine spezialisierte Staatsanwaltschaft mit landesweiter Zuständigkeit, die Ermittlungen bündeln, Informationen aus verschiedenen Gerichtsbezirken abgleichen und den Kontakt zu Betroffenen verlässlich organisieren könnte. Eine politische Entscheidung oder ein Gesetzentwurf zur Einrichtung einer solchen Behörde liegt bislang allerdings nicht vor.

Frankreich verfügt bereits über ein nationales Fachzentrum für serielle oder ungeklärte Verbrechen am Gericht in Nanterre. Es kann bei Ermittlungen, Strafverfolgung und Gerichtsverfahren landesweit tätig werden. Seine Zuständigkeit greift bei besonders komplexen Fällen, wenn Taten mutmaßlich wiederholt von derselben Person gegen verschiedene Opfer begangen wurden oder die mutmaßliche Täterschaft seit mehr als 18 Monaten ungeklärt ist.

Die bestehende Regelung erfasst unter anderem Vergewaltigungen. Sie ersetzt jedoch nicht automatisch die Arbeit der örtlichen Staatsanwaltschaften. Ob ein Verfahren nach Nanterre abgegeben wird, hängt von gesetzlichen Kriterien und der Komplexität der Ermittlungen ab. Allalis Vorstoß zielt auf eine Struktur, die sexuelle Serientaten als eigenen Schwerpunkt behandelt und Fälle möglichst früh miteinander verknüpft.

Der Vorschlag fällt in eine Phase erhöhter Aufmerksamkeit für den Umgang der Justiz mit sexueller Gewalt gegen Minderjährige. Das Justizministerium teilte im Sommer mit, eine landesweite Bestandsaufnahme von 70.000 Verfahren habe zu deutlich mehr gerichtlichen Untersuchungen geführt. Die Zahl bezieht sich nicht allein auf sexuelle Serienstraftaten, vermittelt aber eine Vorstellung von der Belastung der Staatsanwaltschaften und Ermittlungsbehörden.

Für Betroffene hat die Zuständigkeitsfrage konkrete Folgen: Werden Hinweise aus anderen Regionen berücksichtigt? Können Akten ohne lange Unterbrechungen weiterbearbeitet werden? Erhalten Opfer verständliche Auskünfte über den Stand des Verfahrens? Das nationale Zentrum in Nanterre besitzt bereits eine konkurrierende Zuständigkeit neben den örtlichen Gerichten. Eine eigene nationale Staatsanwaltschaft für sexuelle Serienstraftaten wäre ein weitergehender institutioneller Schritt.

Eine solche Behörde müsste eng mit Ermittlern, Richtern, Opferhilfe und regionalen Staatsanwaltschaften zusammenarbeiten, damit keine neuen Brüche im Verfahrensablauf entstehen. Bislang ist Allalis Vorschlag eine fachpolitische Forderung. Rechtsgrundlage für die nationale Zuständigkeit des Gerichts in Nanterre bleibt Artikel 706-106-1 der französischen Strafprozessordnung.

Quellen

  • franceinfo: Interview mit Marine Allali vom 30. September 2026
  • Französisches Justizministerium: landesweite Überprüfung von Verfahren zu sexueller Gewalt gegen Minderjährige
  • Légifrance: Artikel 706-106-1 der französischen Strafprozessordnung

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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