Gesundheit

Sterbehilfe-Gesetz: Ein Satz allein löst kein Verfahren aus

Nach der endgültigen Parlamentsentscheidung vom 15. Juli gelten für die geplante Hilfe zum Sterben strenge medizinische und rechtliche Voraussetzungen. Eine bloße mündliche Äußerung des Lebensüberdrusses reicht nicht aus.

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