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Tatverdächtiger nach tödlichem Angriff nahe Berliner CSD erschossen

Nach dem tödlichen Angriff im Umfeld des Berliner Christopher Street Day ist der gesuchte 21-Jährige bei einem Polizeieinsatz in Spandau erschossen worden. Die Bundesanwaltschaft ermittelt nun zu Tatmotiv und Hintergründen.

Berlin – 26.07.2026: Der Tatverdächtige des Angriffs im Umfeld des Berliner Christopher Street Day ist am Sonntagabend bei einem Polizeieinsatz in Berlin-Spandau erschossen worden. Nach Angaben der Berliner Polizei griff der 21-Jährige Einsatzkräfte in einer Kleingartenanlage mit einer Stichwaffe an. Spezialkräfte schossen auf ihn. Wiederbelebungsversuche blieben ohne Erfolg.

Die Polizei hatte seit Samstagabend nach Abdul B. gefahndet. Er soll gegen 22 Uhr im Tiergarten mit einem gemieteten Fahrzeug mehrere Menschen erfasst haben. Anschließend soll er weitere Passanten mit einer Hieb- und Stichwaffe verletzt haben. Eine Frau starb noch am Tatabend, 29 Menschen wurden nach bisherigem Ermittlungsstand verletzt.

Der Angriff ereignete sich nahe der Abschlussveranstaltung des Christopher Street Day am Brandenburger Tor, jedoch nicht auf der Demonstrationsroute oder dem Veranstaltungsgelände. Die Feierlichkeiten wurden nach dem Vorfall abgebrochen. Nach Polizeiangaben schwebt keiner der Verletzten mehr in Lebensgefahr. Am Sonntag legten zahlreiche Menschen am Tatort Blumen, Kerzen und Regenbogenflaggen nieder.

Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe hat die Ermittlungen übernommen. Sie befasst sich mit Straftaten, bei denen ein besonderer Staatsschutzbezug besteht oder geprüft wird. Bislang sind weder die genaue Tatmotivation noch der vollständige Ablauf öffentlich geklärt. Auch mögliche Bezüge des Angriffs zum CSD sind Gegenstand der Ermittlungen. Angaben zu den Hintergründen stehen unter dem Vorbehalt der laufenden Untersuchungen.

Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin veröffentlichte am Sonntag Einzelheiten zu einem früheren Verfahren gegen Abdul B. Das Amtsgericht Tiergarten hatte ihn demnach am 12. Mai 2026 wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und wegen Verstößen gegen das Vereinsgesetz zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt. Die Generalstaatsanwaltschaft legte gegen das Urteil Berufung ein.

Nach Angaben der Justiz hatte Abdul B. 2025 versucht, über den Libanon nach Syrien zu gelangen, um sich der Terrormiliz Islamischer Staat anzuschließen. Er wurde im Libanon festgenommen und kehrte im November 2025 nach Deutschland zurück. Bei der Strafzumessung berücksichtigte das Gericht unter anderem frühere Haftzeiten sowie seine damalige Distanzierung von der Organisation. Welche Bedeutung diese Vorgeschichte für den Angriff vom Samstag hat, ist bislang nicht geklärt.

Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner würdigte den Fahndungseinsatz der Polizei. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt kündigte an, die Sicherheitsvorkehrungen für weitere Großveranstaltungen und Pride-Termine in Deutschland überprüfen zu lassen. Die strafrechtliche Aufarbeitung führen die Bundesanwaltschaft und die Berliner Ermittlungsbehörden.

Quellen

  • Generalstaatsanwaltschaft Berlin
  • Tagesschau
  • Associated Press
  • Franceinfo

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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