Politik & Gesellschaft

Tondelier fordert Schutz vor Einflussnahme auf X im Präsidentschaftswahlkampf

Die Grünen-Kandidatin Marine Tondelier hat Elon Musk direkt angeschrieben, nachdem er ihre Forderung nach möglichen Maßnahmen gegen X scharf angegriffen hatte. Eine Sperrung der Plattform wäre allerdings nur unter engen rechtlichen Voraussetzungen möglich.

Paris – 06.08.2026: Die Präsidentschaftskandidatin der Ecologistes, Marine Tondelier, hat sich nach einem Beitrag von Elon Musk direkt an den Eigentümer der Plattform X gewandt. Auslöser ist ihre Forderung, bei nachgewiesener Einflussnahme im Vorfeld der französischen Präsidentschaftswahl auch eine Sperrung der Plattform prüfen zu können. Musk hatte laut Franceinfo verlangt, Tondelier wegen eines angeblichen Verrats an Frankreich zum Schweigen zu bringen.

Damit ist ein Streit zwischen einer französischen Kandidatin und dem Unternehmer eskaliert, der X kontrolliert. Tondeliers Position zielt nach Angaben von Franceinfo auf mögliche Eingriffe vor der Wahl, nicht auf eine bereits beschlossene Abschaltung. Konkrete Belege für eine laufende Manipulationskampagne auf X in Frankreich wurden in der veröffentlichten Darstellung nicht genannt. Ihre Forderung ist somit als politische Warnung und als Vorschlag für den Umgang mit einem möglichen Szenario zu verstehen.

Der Vorstoß berührt ein bereits geregeltes europäisches Verfahren. Für sehr große Onlineplattformen wie X überwacht vor allem die Europäische Kommission die zusätzlichen Pflichten aus dem Gesetz über digitale Dienste. Dazu zählen Vorkehrungen gegen systemische Risiken, zu denen Gefahren für die Integrität von Wahlprozessen gehören können. Französische Politiker oder Behörden könnten eine Sperre daher nicht eigenständig und unmittelbar anordnen.

Eine zeitweise Zugangsbeschränkung ist nach dem europäischen Regelwerk nur als äußerstes Mittel vorgesehen. Voraussetzung wären eine fortdauernde Rechtsverletzung, ein schwerer Schaden für Nutzerinnen und Nutzer sowie Straftaten, die das Leben oder die Sicherheit von Menschen bedrohen. Anschließend müsste die Kommission über den zuständigen Koordinator für digitale Dienste eine gerichtliche Anordnung beantragen. Das Verfahren räumt den Betroffenen Gelegenheit zu schriftlichen Stellungnahmen ein und ist gerade nicht als Instrument für kurzfristige politische Entscheidungen angelegt.

X steht bereits unter besonderer Beobachtung der Europäischen Union. Die Kommission eröffnete im Dezember 2023 ein förmliches Verfahren zu Risikomanagement, Moderation, Werbetransparenz und Datenzugang für Forschende. Im Dezember 2025 verhängte sie gegen X wegen Verstößen gegen Transparenzpflichten eine Geldbuße von 120 Millionen Euro. Mitte Juli 2026 akzeptierte die Kommission zudem einen Aktionsplan des Unternehmens für mehr Werbetransparenz und einen besseren Datenzugang.

Tondelier überträgt diese regulatorische Auseinandersetzung nun auf den Präsidentschaftswahlkampf. Ihr Vorstoß richtet sich gegen das Risiko, dass große Plattformen politische Debatten durch undurchsichtige Empfehlungssysteme, Werbung oder koordinierte Inhalte beeinflussen. Eine Zugangsbeschränkung während des Wahlkampfs wäre jedoch keine politische Sofortmaßnahme, sondern an ein europäisches Aufsichts- und Gerichtsverfahren gebunden. Der öffentliche Schlagabtausch mit Musk ändert an diesen rechtlichen Hürden nichts.

Quellen

  • Franceinfo
  • Europäische Kommission – Gesetz über digitale Dienste
  • Europäische Kommission – Verfahren gegen X

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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