Wirtschaft

Uber-Fahrer klagen gegen automatisierte Bezahlung

Fahrer aus sieben europäischen Ländern gehen gegen Ubers automatisierte Vergütung und Auftragsvergabe vor. Sie werfen dem Konzern intransparente Einkommensunterschiede und eine unzulässige Nutzung persönlicher Daten vor.

Amsterdam – 10.09.2026: Uber-Fahrer aus sieben europäischen Ländern haben eine Sammelklage gegen den Fahrdienstvermittler eingereicht. Die von Worker Info Exchange International unterstützte Aktion richtet sich gegen das System, mit dem Uber Aufträge verteilt und Vergütungen berechnet. Beteiligt sind nach Angaben der Initiatoren Fahrer aus Frankreich, Deutschland, Belgien, den Niederlanden, Polen, Rumänien und dem Vereinigten Königreich.

Die Kläger werfen Uber vor, persönliche Daten und Verhaltensprofile genutzt zu haben, um die Bezahlung einzelner Fahrer automatisiert festzulegen. Dadurch könnten für vergleichbare Fahrten unterschiedlich hohe Angebote entstehen. Zudem soll das Unternehmen Daten europäischer Fahrer ohne ausreichende Rechtsgrundlage zum Training seiner Systeme verwendet und teilweise in die Vereinigten Staaten übertragen haben. Gerichtlich festgestellt sind diese Vorwürfe bislang nicht.

Die Klage richtet sich vor dem Bezirksgericht Amsterdam gegen Uber B.V. und den US-Mutterkonzern Uber Technologies. Sie betrifft Fahrer, die seit Dezember 2020 mindestens eine Fahrt über die Plattform ausgeführt haben. Gefordert werden ein Ende der beanstandeten Verfahren, die Löschung betroffener Daten sowie ein Ausgleich möglicher finanzieller Schäden. Auch Gewinne, die Uber mit den angegriffenen Praktiken erzielt haben soll, wollen die Kläger herausverlangen.

Worker Info Exchange beschreibt das Vergütungssystem als undurchsichtig. Nach Darstellung der Organisation kann der Algorithmus bei der Preisbildung berücksichtigen, welche Aufträge ein Fahrer zuvor angenommen oder abgelehnt hat. Die Interessenvertretung sieht darin eine automatisierte Bewertung, die das Einkommen beeinflussen und senken könne. Sie verlangt nachvollziehbare Kriterien für die Zuteilung von Fahrten und die Berechnung der Vergütung.

Uber bestreitet, Vergütungsangebote anhand des individuellen Annahme- oder Ablehnungsverhaltens zu personalisieren. Der Konzern erklärt, vorab angebotene Fahrpreise würden unter anderem anhand der Verkehrslage, der Nachfrage, vergleichbarer Ziele, möglicher Zuschläge und der Mautkosten berechnet. Zudem sei der Anteil der Einnahmen, der bei den Fahrern verbleibe, insgesamt weitgehend stabil geblieben.

Das Verfahren berührt eine grundsätzliche Frage der Plattformarbeit: Wer Aufträge und Preise automatisiert steuert, verfügt über unmittelbaren Einfluss auf die Verdienstmöglichkeiten selbstständiger Fahrer. Diese können einzelne Angebote zwar ablehnen, kennen aber weder sämtliche Berechnungsfaktoren noch deren jeweilige Gewichtung. Die Klage zielt deshalb auch auf Auskunft über die Funktionsweise des Systems.

Der Streit folgt auf eine Entscheidung der französischen Datenschutzaufsicht CNIL. Sie verhängte Ende August gegen Uber eine Geldbuße von knapp 825 Millionen Euro wegen früherer automatisierter Entscheidungen über die Sperrung von Fahrerkonten und wegen verletzter Informationspflichten. Uber kündigte an, dagegen vorzugehen. Die Behörde bewertete Praktiken aus den Jahren 2018 bis 2022; über die nun angegriffenen Vergütungssysteme entschied sie nicht.

Quellen

  • Franceinfo
  • Worker Info Exchange International
  • Commission nationale de l'informatique et des libertés
  • Uber
  • The Guardian

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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