Politik & Gesellschaft

Urteil im Berufungsprozess gegen François Bayrou fällt am 17. Dezember

Das Pariser Berufungsgericht verkündet am 17. Dezember sein Urteil im Verfahren um mutmaßlich zweckwidrig beschäftigte Assistenten von Europaabgeordneten des MoDem. Die Staatsanwaltschaft fordert für François Bayrou eine Bewährungsstrafe.

Paris – 02.10.2026: Das Pariser Berufungsgericht will am 17. Dezember 2026 sein Urteil im Verfahren um mutmaßlich zweckwidrig beschäftigte Assistenten von Europaabgeordneten des Mouvement démocrate verkünden. Zu den elf Angeklagten gehört der frühere Premierminister und MoDem-Vorsitzende François Bayrou. Der Berufungsprozess endete nach knapp vier Wochen.

Im Kern geht es um Mitarbeiter, deren Gehälter aus Mitteln des Europäischen Parlaments bezahlt wurden. Nach Auffassung der Anklage erfüllten sie jedoch zumindest teilweise keine Aufgaben für die Abgeordneten in Brüssel oder Straßburg, sondern arbeiteten überwiegend für die Partei in Paris. Europäische Gelder seien dadurch zwischen 2005 und 2017 für Parteipersonal verwendet worden. Die Verteidigung bestreitet, dass dahinter ein organisiertes System stand.

Bayrou war am 5. Februar 2024 in erster Instanz freigesprochen worden. Das Strafgericht sah seine persönliche Kenntnis und Steuerung der beanstandeten Praxis nicht als hinreichend belegt an. Andere Angeklagte wurden dagegen verurteilt, darunter frühere Europaabgeordnete und Parteifunktionäre. Auch das MoDem und seine Vorgängerpartei Union pour la démocratie française erhielten Schuldsprüche wegen Veruntreuung öffentlicher Mittel beziehungsweise damit verbundener Delikte.

Die Pariser Staatsanwaltschaft legte gegen Bayrous Freispruch Berufung ein. In ihrem Plädoyer vom 28. September 2026 beantragte sie zwei Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung, 50.000 Euro Geldstrafe und ein dreijähriges Verbot, öffentliche Ämter auszuüben. Auch dieses Verbot soll nach dem Antrag zur Bewährung ausgesetzt werden. Der Antrag der Anklage nimmt die Entscheidung des Gerichts nicht vorweg.

Als Belege wurden im Prozess interne Unterlagen, Verträge und Aussagen ehemaliger Beschäftigter behandelt. Daraus soll nach Darstellung der Anklage hervorgehen, dass einzelne Assistenten den Europaabgeordneten nur begrenzt oder überhaupt nicht zuarbeiteten, während sie Aufgaben für die Parteizentrale übernahmen. Bayrous Verteidigung verlangte erneut einen Freispruch und wies die Annahme eines betrügerischen Systems zurück.

Rechtlich verläuft die Grenze zwischen zulässiger Unterstützung eines europäischen Mandats und unzulässiger Parteienfinanzierung. Aus dem Haushalt des Europäischen Parlaments bezahlte Mitarbeiter dürfen Tätigkeiten übernehmen, die unmittelbar mit dem Mandat zusammenhängen. Werden sie stattdessen für nationale Parteiarbeit eingesetzt, kann dies als Veruntreuung öffentlicher Mittel gewertet werden. Bei Bayrou richtet sich der Streit vor allem auf die Frage, was er von den Beschäftigungsverhältnissen wusste und ob er sie beeinflusste.

Das Urteil am 17. Dezember betrifft die strafrechtliche Verantwortung aller elf Angeklagten. Anschließend kann unter bestimmten Voraussetzungen der Kassationsgerichtshof angerufen werden. Er bewertet den Sachverhalt nicht erneut, sondern prüft die korrekte Anwendung des Rechts. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung gilt die Unschuldsvermutung.

Quellen

  • Franceinfo
  • Agence France-Presse
  • Le Monde
  • Cour d'appel de Paris

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

Ende des Artikels