Paris – 08.09.2026: Im Verleumdungsprozess gegen die Journalistin Marie Portolano will das Pariser Strafgericht am 4. November sein Urteil verkünden. Die Verhandlung vor der 17. Strafkammer fand am Montag, dem 7. September, statt. Kläger ist der frühere Sportkommentator Pierre Ménès. Er erschien nicht und begründete seine Abwesenheit mit einem seit längerem vereinbarten Arzttermin.
Das Gericht lehnte den Antrag auf Vertagung dennoch ab. Auch Ménès' Anwältin nahm an der Sitzung nicht teil. Portolano erschien hingegen gemeinsam mit ihrem Verteidiger. Ebenfalls angeklagt ist Manuel Carcassonne, Generaldirektor des Verlags Stock, der ihr Buch veröffentlicht hat. Bei Verleumdungsklagen gegen Buchveröffentlichungen werden in Frankreich regelmäßig auch Verantwortliche des Verlags in das Verfahren einbezogen.
Auslöser sind zwei Passagen aus Portolanos im März 2024 erschienenem Buch "Je suis la femme du plateau". Ménès sieht sich darin verleumdet. Die Journalistin schildert, ohne ihn namentlich zu nennen, nach eigener Darstellung unerwünschte sexuelle Berührungen sowie ein bestimmtes Verhalten gegenüber Frauen im Umfeld einer Sportredaktion. Ménès bestreitet die gegen ihn erhobenen Vorwürfe.
Vor Gericht berichtete Portolano erneut von einem Vorfall am 28. August 2016 am Rande einer Sendung des "Canal Football Club". Nach ihrer Darstellung habe Ménès ihr vor Publikum den Rock hochgezogen und sie am Gesäß berührt. Ihr Anwalt Christophe Bigot verwies auf Aussagen mehrerer Personen, die den Vorgang nach Angaben der Verteidigung unmittelbar miterlebt hätten.
Die Staatsanwaltschaft erklärte laut Berichten aus der Verhandlung, für Portolanos Aussagen bestehe eine ausreichende Tatsachengrundlage. Sie hielt deshalb deren Berufung auf guten Glauben für begründet. In französischen Verleumdungsverfahren kann dabei eine Rolle spielen, ob Äußerungen auf ernsthaften Recherchen beruhen, ohne persönliche Feindseligkeit veröffentlicht wurden und einem legitimen Informationsinteresse dienen. Über die konkrete Anwendung dieser Maßstäbe entscheidet nun das Gericht.
Die Verteidigung beantragte außerdem, Ménès wegen einer missbräuchlichen Zivilklage zu verurteilen. Auch darüber soll am 4. November entschieden werden. Das Urteil betrifft zunächst allein die Frage, ob Portolano und der mitangeklagte Verlagsvertreter mit den beanstandeten Buchpassagen die Grenzen zulässiger Äußerungen überschritten haben.
Daneben läuft ein separates Strafverfahren. In Nanterre soll Ménès am 16. November 2026 wegen mehrerer mutmaßlicher sexueller Übergriffe vor Gericht stehen, darunter wegen des von Portolano geschilderten Vorfalls. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung; eine gerichtliche Entscheidung liegt bislang nicht vor.
Portolano hatte 2021 den Dokumentarfilm "Je ne suis pas une salope, je suis une journaliste" über Sexismus im Sportjournalismus mitrealisiert. Die Pariser Kammer stützt ihr Urteil nun auf die am 7. September vorgetragenen Argumente und Beweismittel.
Quellen
- Franceinfo
- L'Équipe
- AFP via Boursorama
- Association de la Presse Judiciaire
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).