Paris – 08.09.2026: Der französisch-algerische Schriftsteller Kamel Daoud ist am Dienstag in Paris vom Vorwurf der Verleumdung freigesprochen worden. Saâda Arbane hatte ihn wegen Äußerungen verklagt, die er im April 2025 in einem Interview mit der Zeitung Le Figaro gemacht hatte. Das Urteil fällte die für Pressedelikte zuständige 17. Strafkammer des Pariser Gerichts.
Hinter dem Verfahren steht ein Streit über Daouds Roman "Houris". Arbane wirft dem Autor vor, Teile ihrer persönlichen Lebensgeschichte ohne ihr Einverständnis literarisch verarbeitet zu haben. Das 2024 erschienene Buch erzählt vor dem Hintergrund der Gewalt des algerischen Bürgerkriegs der 1990er-Jahre. Im November 2024 wurde es mit dem Prix Goncourt, dem renommiertesten französischen Literaturpreis, ausgezeichnet. Daoud bestreitet, Arbanes Geschichte übernommen zu haben.
Im Pariser Prozess ging es allerdings nicht unmittelbar um die Entstehung des Romans oder die Frage, ob darin private Informationen verwendet wurden. Gegenstand der Verhandlung waren Aussagen Daouds in dem am 3. April 2025 veröffentlichten Interview. Nach Auffassung der Klägerseite war Arbane trotz fehlender Namensnennung durch den Zusammenhang der Äußerungen identifizierbar und in ihrer Ehre verletzt worden.
Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht. Es sprach Daoud frei und bewertete die Klage nach den vorliegenden Angaben als missbräuchlich. Arbane wurde deshalb dazu verurteilt, einen symbolischen Euro Schadenersatz an Daoud sowie 1.500 Euro an Marc Feuillée zu zahlen, der bei Le Figaro für die Veröffentlichung verantwortlich war.
Daoud hatte an der Verhandlung Anfang Juni nicht teilgenommen. Bereits damals hatte die Staatsanwaltschaft einen Freispruch beantragt. Das nun verkündete Urteil beendet das französische Strafverfahren über die Interviewpassage. Es trifft hingegen keine Entscheidung darüber, ob und in welchem Umfang Erfahrungen Arbanes in "Houris" eingeflossen sein könnten.
In Algerien bestehen weitere juristische Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit dem Roman. Dort geht es den verfügbaren Angaben zufolge auch um den Vorwurf, medizinisch vertrauliche Informationen seien verletzt worden. Diese Verfahren sind rechtlich von dem Pariser Verleumdungsprozess getrennt; das französische Gericht entschied weder über die algerischen Vorwürfe noch über mögliche Ansprüche wegen der literarischen Verarbeitung einer Lebensgeschichte.
Nach französischem Recht bezeichnet Verleumdung die Behauptung oder Zuschreibung einer konkreten Tatsache, die Ehre oder Ansehen einer Person beeinträchtigen kann. Die besondere Zuständigkeit der 17. Strafkammer trägt dem Umstand Rechnung, dass solche Konflikte häufig Pressefreiheit, Persönlichkeitsschutz und öffentliche Äußerungen berühren. Im Fall Daoud beschränkte sich ihr Urteil auf die angegriffenen Aussagen gegenüber Le Figaro: Für sie muss sich der Schriftsteller nicht strafrechtlich verantworten.
Quellen
- Franceinfo
- AFP via Capitol
- Le Point
- Französisches Justizministerium
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).