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Venezuela leitet Austritt aus dem Internationalen Strafgerichtshof ein

Die Regierung in Caracas hat den Vereinten Nationen den beabsichtigten Austritt aus dem Rom-Statut mitgeteilt. Das Verfahren dauert nach den Regeln des Vertrags ein Jahr - die Ermittlungen des Internationalen Strafgerichtshofs zur Lage in…

Caracas – 25.07.2026: Mit einer diplomatischen Mitteilung an die Vereinten Nationen hat Venezuela den Austritt aus dem Rom-Statut eingeleitet. Außenminister Felix Plasencia erklärte am Freitag, die Regierung habe UN-Generalsekretär Antonio Guterres über eine feste und unwiderrufliche Entscheidung informiert. Damit beginnt ein Verfahren, das Venezuela aus dem System des Internationalen Strafgerichtshofs herausführen soll.

Die Regierung der amtierenden Präsidentin Delcy Rodriguez begründet den Schritt mit dem Vorwurf einer geografischen Schlagseite. Der Gerichtshof konzentriere seine Arbeit aus Sicht von Caracas unverhältnismäßig auf Staaten Afrikas und Lateinamerikas und verschärfe damit internationale Ungleichheiten. Die Erklärung richtet sich gegen eine Institution in Den Haag, die für besonders schwere internationale Verbrechen zuständig ist.

Ein sofortiger Austritt ist damit jedoch nicht verbunden. Artikel 127 des Rom-Statuts sieht vor, dass ein Rückzug ein Jahr nach Eingang der schriftlichen Notifikation beim UN-Generalsekretär wirksam wird. Bis dahin bleibt Venezuela Vertragsstaat. Verpflichtungen zur Zusammenarbeit und Verfahren, die Taten aus der Zeit der Mitgliedschaft betreffen, werden durch die Austrittsankündigung nicht automatisch beendet.

Gerade dieser Punkt ist für die Lage in Venezuela von besonderer Bedeutung. Die Anklagebehörde des Internationalen Strafgerichtshofs eröffnete im November 2021 eine Untersuchung zur Situation im Land. Dabei geht es um den Verdacht möglicher Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Die venezolanischen Behörden hatten versucht, die Ermittlungen zugunsten eigener nationaler Verfahren auszusetzen. Eine Vorverfahrenskammer erlaubte der Anklagebehörde im Juni 2023 jedoch, ihre Untersuchung fortzusetzen.

Für Betroffene möglicher Menschenrechtsverletzungen ist die Nachricht deshalb mehr als ein Streit über internationale Zuständigkeiten. Hinter dem juristischen Verfahren stehen Berichte über Gewalt und Repression im Zusammenhang mit politischen Protesten. Ob und gegen wen es jemals zu konkreten Anklagen kommt, ist offen. Der Gerichtshof hat bislang keine individuelle Schuld festgestellt; für alle Betroffenen gilt die Unschuldsvermutung.

Caracas und Den Haag standen schon vor der jetzigen Entscheidung in einem schwierigen Verhältnis. Die Zusammenarbeit mit dem Gerichtshof blieb umstritten, obwohl beide Seiten zeitweise über nationale Schritte zur strafrechtlichen Aufarbeitung gesprochen hatten. Der nun erklärte Rückzug verschiebt die politische Tonlage weiter – rechtlich aber beginnt zunächst ein einjähriger Übergang, in dem die bestehenden Ermittlungen weiterlaufen können.

Die Austrittsankündigung fällt in eine Phase, in der die Legitimität internationaler Gerichte weltweit erneut angegriffen wird. Venezuelas Regierung stellt ihren Schritt als Schutz staatlicher Souveränität dar. Für den Internationalen Strafgerichtshof steht dagegen die Frage im Raum, ob er seine Arbeit auch dann fortsetzen kann, wenn ein Mitgliedstaat sich demonstrativ von seinem Gründungsvertrag abwendet.

Quellen

  • Reuters via Internazionale
  • Europa Press
  • Internationaler Strafgerichtshof
  • Vertragssammlung der Vereinten Nationen

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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