Paris – 20.06.2026: Der französische Verfassungsrat hat am 19. Juni 2026 entschieden, dass die vollständige Abschaffung von Bankgebühren bei Erbschaften in bestimmten Fällen verfassungswidrig ist. Diese Entscheidung betrifft insbesondere die Regelungen, die seit dem 13. November 2025 in Kraft sind und die Gebühren für die Abwicklung von Erbschaften auf 1 % des Gesamtguthabens des Verstorbenen begrenzen, wobei ein Höchstbetrag von 857 Euro festgelegt wurde.
Die Regelung sah vor, dass in drei spezifischen Fällen keine Bankgebühren erhoben werden sollten:
1. Wenn der Verstorbene minderjährig war.
2. Wenn das Gesamtguthaben des Verstorbenen unter 5.965 Euro lag.
3. Wenn die Erben ein gemeinsames Dokument vorlegten und die Erbschaft keine offensichtliche Komplexität aufwies.
Der Verfassungsrat erklärte jedoch, dass die vollständige Befreiung von Gebühren in diesen Fällen eine unverhältnismäßige Einschränkung der unternehmerischen Freiheit und der Vertragsfreiheit der Banken darstellt. Er betonte, dass der Gesetzgeber zwar ein legitimes Interesse daran hat, die Verbraucher vor übermäßigen Gebühren zu schützen, jedoch die vollständige Befreiung von Gebühren in diesen Fällen nicht gerechtfertigt ist.
Trotz dieser Entscheidung bleibt der allgemeine Rahmen für die Bankgebühren bei Erbschaften bestehen. Die Gebühren sind weiterhin auf 1 % des Gesamtguthabens des Verstorbenen begrenzt, wobei der Höchstbetrag von 857 Euro jährlich angepasst wird, um der Inflation Rechnung zu tragen. Diese Anpassung erfolgt jedes Jahr zum 1. Januar, basierend auf der durchschnittlichen jährlichen Inflationsrate, die vom nationalen Institut für Statistik und Wirtschaftsstudien (INSEE) berechnet wird.
Diese Entscheidung des Verfassungsrats hat Auswirkungen auf die Praxis der Banken bei der Abwicklung von Erbschaften. Obwohl die vollständige Befreiung von Gebühren in bestimmten Fällen nicht mehr möglich ist, bleibt der gesetzliche Rahmen für die Gebührenstruktur erhalten. Es bleibt abzuwarten, wie die Banken auf diese Entscheidung reagieren und ob sie ihre internen Richtlinien entsprechend anpassen werden.
Die Entscheidung des Verfassungsrats unterstreicht die Balance zwischen dem Schutz der Verbraucher und der Wahrung der unternehmerischen Freiheiten der Banken. Sie zeigt die Komplexität der Regulierung von Bankgebühren im Kontext von Erbschaften und die Herausforderungen, die mit der Festlegung von Regelungen verbunden sind, die sowohl den Interessen der Verbraucher als auch denen der Finanzinstitute gerecht werden.
Insgesamt bleibt die Thematik der Bankgebühren bei Erbschaften ein sensibles Thema, das weiterhin sowohl auf politischer als auch auf gesellschaftlicher Ebene diskutiert wird. Die jüngste Entscheidung des Verfassungsrats wird zweifellos weitere Debatten und mögliche Anpassungen in der Gesetzgebung nach sich ziehen.
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).