Politik & Gesellschaft

Vermisste Manon Relandeau: Mutter bittet Macron um Hilfe

Mehr als vier Monate nach dem Verschwinden der Landwirtin Manon Relandeau appelliert ihre Mutter an Präsident Emmanuel Macron. Sie erhofft sich französische Unterstützung bei der Zusammenarbeit mit Algerien, wo der Hauptverdächtige inhaftiert ist.

Saint-Étienne-de-Montluc – 07.08.2026: Mehr als vier Monate nach dem Verschwinden der Landwirtin Manon Relandeau hat deren Mutter Präsident Emmanuel Macron um Unterstützung gebeten. Nathalie Relandeau appellierte am Donnerstag an die französischen Behörden, auf Fortschritte in dem Verfahren hinzuwirken. Ihr Anliegen richtet sich vor allem auf die Zusammenarbeit mit Algerien, wo der Lebensgefährte ihrer Tochter und Hauptverdächtige in Haft sitzt.

Manon Relandeau, 31 Jahre alt, wurde zuletzt am 27. März 2026 in Saint-Étienne-de-Montluc westlich von Nantes gesehen. Ihre Angehörigen meldeten sie am 3. April als vermisst. Nach Erkenntnissen der Ermittler hatte ihr Lebensgefährte Frankreich bereits am 2. April mit der damals 15 Monate alten gemeinsamen Tochter in Richtung Algerien verlassen. Das Kind wurde später dort bei ihm gefunden.

Der Mann wurde am 27. April in Algerien festgenommen, nachdem Interpol nach ihm gefahndet hatte. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Nantes kam er Anfang Mai in algerische Untersuchungshaft. Die französische Justiz ermittelt wegen eines mutmaßlichen Tötungsdelikts und der Entführung eines Kindes. Manon Relandeau ist weiterhin verschwunden; eine Leiche wurde bislang nicht gefunden.

Mit ihrem Appell an den Élysée-Palast hofft die Mutter auf politische Unterstützung bei einem Verfahren, dessen Fortgang teilweise von algerischen Stellen abhängt. Algerien liefert eigene Staatsangehörige grundsätzlich nicht ohne Weiteres aus. Eine Überstellung des Verdächtigen nach Frankreich folgt daher nicht automatisch aus der internationalen Fahndung, sondern bedürfte einer entsprechenden rechtlichen Grundlage sowie der Kooperation beider Staaten.

Frankreich und Algerien schlossen 2016 ein Abkommen über gegenseitige Rechtshilfe in Strafsachen. Es ermöglicht unter anderem Ermittlungsersuchen, Beweiserhebungen und den Austausch von Verfahrensinformationen, begründet aber keinen allgemeinen Anspruch auf Auslieferung. Für die Ermittler in Nantes kommt es deshalb darauf an, ob sie den Mann in Algerien befragen können oder algerische Behörden eigene Ermittlungsschritte auf französisches Ersuchen übernehmen.

Der Fall hatte bereits im Frühjahr große Aufmerksamkeit erregt, weil der Verdächtige nach Algerien ausreiste, bevor das Verschwinden öffentlich bekannt wurde. Nach früheren Angaben der Staatsanwaltschaft war er 2019 in Nantes wegen Gewalt gegen eine frühere Partnerin verurteilt worden. Daraus lässt sich jedoch kein Schluss auf seine Verantwortung im laufenden Verfahren ziehen. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

Für die Familie ist der Vorstoß bei Macron der Versuch, nach Monaten ohne Gewissheit neuen Druck aufzubauen. Auch umfangreiche Suchmaßnahmen brachten bislang keine öffentlich bekannte Klärung. An einer von den Behörden organisierten Suche in der Loire-Atlantique beteiligten sich im Mai rund 300 Freiwillige. Manon Relandeaus Verbleib blieb dabei ungeklärt.

Quellen

  • Franceinfo, Bericht vom 06.08.2026
  • Le Monde, Bericht vom 30.04.2026
  • Staatsanwaltschaft Nantes, zitiert von TF1 Info und Le JDD
  • TF1 Info, Bericht vom 24.05.2026

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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