Wirtschaft

Versicherer verlängern Meldefristen für Opfer der Waldbrände

Nach den schweren Bränden in der Gironde, den Landes und im Var übernehmen Versicherer unter bestimmten Voraussetzungen Kosten für Ersatzunterkünfte. Schadenmeldungen sind mindestens bis zum 31. August möglich.

Paris – 27.07.2026: Die französischen Versicherer wollen Evakuierten aus den von Waldbränden betroffenen Gebieten der Gironde, der Landes und des Var die Kosten einer Ersatzunterkunft erstatten. Wirtschaftsminister Roland Lescure gab die Vereinbarung am Montag nach einem Krisentreffen in Bercy bekannt. Sie gilt nach Angaben des Branchenverbands für Bewohner, die ihre Hauptwohnung wegen einer behördlichen Evakuierung vorübergehend nicht nutzen können.

Die Regelung erfasst Unterbringungskosten für höchstens drei Wochen und greift auch, wenn die Wohnung selbst keinen sichtbaren Brandschaden aufweist. Maßgeblich bleibt allerdings der jeweilige Versicherungsvertrag. Die Unternehmen können Belege über Ausgaben und die Dauer der Unzugänglichkeit verlangen. Das ist für Betroffene bedeutsam, weil eine Evakuierung allein nicht automatisch sämtliche Folgekosten aus einer Wohngebäude- oder Hausratversicherung auslöst.

Zugleich verlängern die Versicherer die Frist für Schadenmeldungen mindestens bis zum 31. August 2026. Üblicherweise müssen Versicherte einen Brandschaden innerhalb von fünf Arbeitstagen anzeigen. Die Ausnahme verschafft Haushalten zusätzliche Zeit, die zunächst evakuiert wurden, keinen Zugriff auf wichtige Unterlagen haben oder das Ausmaß der Schäden noch nicht feststellen können.

Für Schäden an Gebäuden, Hausrat oder Fahrzeugen ist in erster Linie die vereinbarte Feuerversicherung maßgeblich. Wald- und Vegetationsbrände fallen grundsätzlich nicht unter die französische Naturkatastrophengarantie, für die ein staatlicher Erlass erforderlich ist. Die Entschädigung richtet sich daher nach Deckungsumfang, Selbstbehalt und Versicherungssumme des privaten Vertrags. Mieter sollten ihre Hausratversicherung kontaktieren, Eigentümer zusätzlich den Gebäudeversicherer. Bei Fahrzeugschäden hängt die Erstattung von der gewählten Kaskodeckung ab.

Betroffene können zunächst auch eine unvollständige Schadenmeldung einreichen und Unterlagen später ergänzen. Fotos, Videos, Rechnungen, Verträge für Ersatzunterkünfte und Nachweise über behördliche Evakuierungsanordnungen erleichtern die Regulierung. Beschädigte Gegenstände sollten dokumentiert werden, bevor sie entsorgt werden, sofern von ihnen keine unmittelbare Gefahr ausgeht. Auch notwendige Maßnahmen zur Begrenzung weiterer Schäden sind dem Versicherer mitzuteilen. Wer seine Vertragsunterlagen nicht erreichen kann, sollte beim Versicherer eine Kopie anfordern und sich die nächsten Schritte schriftlich bestätigen lassen.

Die Kulanzregelung folgt auf außergewöhnlich schwere Brände im Südwesten. Nach Angaben des Innenministeriums waren in Frankreich seit Jahresbeginn bis zum 24. Juli mehr als 50.000 Hektar verbrannt; zu diesem Zeitpunkt liefen landesweit 32 Brände. In der Gironde hatte sich der größte Brand der Saison laut Ministerium am 22. Juli in Saumos nördlich des Bassin d'Arcachon entzündet.

Für Unternehmen, deren Betrieb durch Evakuierungen oder Brandschäden unterbrochen wurde, bestehen gesonderte Hilfsangebote regionaler Handwerkskammern und staatlicher Stellen. Die verlängerte Meldefrist betrifft allein Ansprüche gegenüber Versicherern. Ob und in welcher Höhe diese zahlen, wird weiterhin anhand des einzelnen Vertrags und der nachgewiesenen Schäden geprüft.

Quellen

  • Ministerium des Innern: Einsatz gegen die Brände in Gironde und Landes
  • Ministerium für ökologischen Wandel: Versicherungsrecht bei Wald- und Vegetationsbränden
  • AFP/Boursorama: Außerordentliche Maßnahmen der Versicherer für Brandopfer
  • AXA Frankreich: Krisenmaßnahmen nach den Bränden
  • Franceinfo: Entschädigung von Betroffenen der Brände in Gironde und Landes

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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