Paris – 28.09.2026: Mit einem persönlichen Appell ist am Montag vor dem Pariser Strafgericht der Korruptionsprozess gegen Rachida Dati zu Ende gegangen. In ihren letzten Worten wandte sich die Bürgermeisterin des 7. Arrondissements an die Vertreter der nationalen Finanzstaatsanwaltschaft. Gier liege ihr fern, sagte Dati. Das Urteil soll am 21. Januar 2027 verkündet werden.
Zuvor hatte die Finanzstaatsanwaltschaft vier Jahre Haft gefordert. Zwei davon sollen nach ihrem Antrag unter elektronischer Überwachung verbüßt werden können. Außerdem beantragte sie eine Geldstrafe von 450.000 Euro, die Einziehung von 900.000 Euro und ein fünfjähriges Verbot, für öffentliche Ämter zu kandidieren oder als Anwältin und Richterin tätig zu sein. Über Schuld und Strafmaß entscheidet allein das Gericht.
Dati muss sich wegen mutmaßlicher passiver Korruption und passiver Einflussnahme verantworten. Mitangeklagt ist der frühere Renault-Nissan-Chef Carlos Ghosn, der dem Verfahren fernblieb. Die Anklage vermutet hinter einem im Oktober 2009 geschlossenen Beratervertrag mit der niederländischen Renault-Nissan-Gesellschaft ein unzulässiges Geschäft: Dati soll demnach für hohe Honorare die Interessen des Autobündnisses bei europäischen Institutionen vertreten haben.
Zwischen 2010 und 2012 erhielt sie nach Darstellung der Anklage insgesamt rund 900.000 Euro. In diesem Zeitraum arbeitete Dati als Rechtsanwältin und gehörte zugleich dem Europäischen Parlament an. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft vergüteten die Zahlungen deshalb nicht allein juristische Leistungen, sondern auch politische Einflussnahme.
Dati bestreitet das. Ihre Verteidigung erklärte, sie habe für Renault-Nissan reguläre juristische Arbeit geleistet und im Europäischen Parlament keine Lobbyarbeit für das Unternehmen betrieben. Auch Ghosn weist die Vorwürfe zurück. Gegen ihn wird in demselben Verfahren wegen mutmaßlicher aktiver Korruption und aktiver Einflussnahme verhandelt; das Gericht behandelte seinen Fall in Abwesenheit.
Die Ermittlungen hatten mehrere Jahre gedauert. Im Juli 2025 verwiesen Untersuchungsrichter Dati an das Strafgericht. Dieser Beschluss war keine Feststellung ihrer Schuld, sondern die Voraussetzung für das öffentliche Hauptverfahren. Dort standen sich zwei Deutungen gegenüber: Die Anklage sieht ein verschleiertes Geschäft zur politischen Einflussnahme, die Verteidigung ein rechtmäßiges anwaltliches Mandat.
Der Ausgang des Verfahrens könnte auch Datis politische Laufbahn berühren. Sollte das Gericht eine sofort vollstreckbare Unwählbarkeit verhängen, hätte dies unmittelbare Folgen für ihre Möglichkeit, öffentliche Ämter anzustreben. Ob die 32. Strafkammer den Anträgen folgt, eine andere Strafe ausspricht oder Dati freispricht, soll am 21. Januar 2027 feststehen.
Quellen
- Franceinfo
- Parquet national financier
- Tribunal judiciaire de Paris
- Le Monde
- TV5MONDE
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).