Paris – 23.09.2026: Französische Behörden haben im Jahr 2025 rund 2,4 Millionen Medikamente beschlagnahmt. Die von Franceinfo gemeldete Zahl verweist auf einen illegalen Markt, der sich zunehmend über digitale Verkaufsplattformen, soziale Netzwerke und den Versandhandel organisiert. Betroffen sind gefälschte Präparate ebenso wie Arzneimittel, die außerhalb der zugelassenen Vertriebswege verkauft werden.
Insgesamt zog der französische Zoll 2025 nach eigenen Angaben 20,22 Millionen gefälschte Artikel aus dem Verkehr. Medikamente bilden einen Teil dieses Aufkommens, unterscheiden sich jedoch von anderen Fälschungen durch die unmittelbare Gefahr für die Gesundheit. Nach Darstellung des Wirtschafts- und Finanzministeriums erschweren vor allem Expresssendungen und kleinteilige Onlinebestellungen die Kontrollen. Statt großer Lieferungen werden zahlreiche Pakete grenzüberschreitend verschickt; damit verteilen die Händler das Verlustrisiko und machen ihre Lieferketten schwerer erkennbar.
Bei illegal angebotenen Arzneimitteln lässt sich oft weder die Herkunft noch die Zusammensetzung zuverlässig feststellen. Das Gesundheitsministerium warnt, gefälschte Präparate könnten zu wenig, zu viel oder überhaupt keinen Wirkstoff enthalten. Auch gesundheitsschädliche Bestandteile seien möglich. Fehlen die ärztliche Beratung und die Kontrolle durch eine Apotheke, bleiben zudem Dosierung, Wechselwirkungen und Gegenanzeigen ungeprüft. Selbst echt wirkende Verpackungen bieten deshalb keine Sicherheit.
Der legale Onlineverkauf von Medikamenten ist in Frankreich eng geregelt. Im Internet dürfen ausschließlich nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel angeboten werden, und zwar durch dazu berechtigte französische Apotheken. Der Nationale Apothekerorden führt ein öffentlich zugängliches Verzeichnis dieser Anbieter. Am 23. September 2026 waren dort 860 zugelassene Internetangebote erfasst. Verschreibungspflichtige Medikamente dürfen auf diesem Weg nicht verkauft werden.
Besonders schwer zu kontrollieren sind Angebote in sozialen Netzwerken. Dort können angebliche Sonderangebote, Abnehmpräparate oder vermeintlich rezeptfreie Mittel binnen kurzer Zeit ein großes Publikum erreichen. Häufig bleiben Verkäufer, Lagerbedingungen und Lieferwege im Dunkeln. Verbraucherinnen und Verbraucher können daher kaum beurteilen, ob ein Produkt zugelassen, sachgerecht gelagert und tatsächlich in der angegebenen Dosierung hergestellt wurde.
Das Gesundheitsministerium rät, vor jeder Bestellung zu prüfen, ob die betreffende Internetseite im Verzeichnis des Apothekerordens geführt wird. Misstrauen ist insbesondere bei ungewöhnlich niedrigen Preisen, fehlendem Impressum, Heilungsversprechen oder dem rezeptfreien Angebot verschreibungspflichtiger Mittel geboten.
Für den Zoll gehört der Arzneimittelhandel zur organisierten Produktfälschung. Neben einzelnen Sendungen untersuchen die Behörden Lieferketten, Zahlungswege und digitale Vertriebsstrukturen. Die 2,4 Millionen beschlagnahmten Medikamente zeigen die Größenordnung eines Geschäfts, in dem grenzüberschreitende Wirtschaftskriminalität unmittelbar auf den Gesundheitsschutz trifft.
Quellen
- Franceinfo
- Französische Zollverwaltung
- Französisches Gesundheitsministerium
- Nationaler Apothekerorden Frankreichs
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).