Politik & Gesellschaft

Zwei Jahre Haft nach Kokainfund in Kühlauflieger

Ein Gericht in Bourges hat einen britischen Lastwagenfahrer zu zwei Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt. Zöllner hatten auf der Autobahn A71 mehr als 109 Kilogramm Kokain in seinem Kühlauflieger entdeckt.

Bourges – 22.09.2026: Ein britischer Lastwagenfahrer ist vom Strafgericht in Bourges zu zwei Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt worden. Zöllner hatten am 17. August auf der Autobahn A71 bei Saint-Amand-Montrond im Département Cher mehr als 109 Kilogramm Kokain in seinem Kühlauflieger gefunden. Der Mann bestritt vor Gericht, von der verborgenen Ladung gewusst zu haben.

Der Sattelzug kam aus Spanien und sollte nach den vorliegenden Angaben über Frankreich nach Großbritannien fahren. Bei der Kontrolle bemerkten Beamte der Zollbrigade Bourges Spuren einer Manipulation an einer hinteren Platte in der Nähe des Kühlaggregats. Hinter der Verkleidung stießen sie zunächst auf Kunststoffbeutel mit weißem Pulver. Ein Test bestätigte den Verdacht, dass es sich um Kokain handelte.

Bei der anschließenden Durchsuchung entdeckten die Einsatzkräfte ein eigens angelegtes Versteck in der Kühltechnik des Aufliegers. Darin lagen 94 Pakete mit einem Gesamtgewicht von 109,053 Kilogramm. Die Zollverwaltung bezifferte den Marktwert der beschlagnahmten Drogen nach dem Fund zunächst auf rund 7,2 Millionen Euro. In Berichten über das Urteil wird ein Wert von mehr als 7,5 Millionen Euro genannt. Solche Schätzungen können je nach zugrunde gelegtem Verkaufspreis voneinander abweichen.

Nach dem Zugriff wurde der Fahrer zunächst vom Zoll festgehalten. Auf Weisung der Staatsanwaltschaft von Bourges übernahm anschließend die französische Antidrogenbehörde Office anti-stupéfiants die Ermittlungen. Bei einer ersten, beschleunigten Verhandlung im August beantragte der Beschuldigte einen Aufschub, um seine Verteidigung vorzubereiten. Das Verfahren wurde deshalb vertagt und nun vor dem Tribunal judiciaire de Bourges fortgesetzt.

Der Fahrer blieb bei seiner Darstellung, er habe weder das Versteck noch dessen Inhalt gekannt. Das Gericht folgte dieser Einlassung nicht. Zusätzlich zur zweijährigen Freiheitsstrafe verhängte es ein dauerhaftes Verbot, französisches Staatsgebiet zu betreten. Hinzu kommt eine Zollstrafe in Höhe von sieben Millionen Euro. Derartige Zahlungen werden in Schmuggelfällen neben der strafrechtlichen Sanktion festgesetzt und orientieren sich am Wert der verbotenen Ware.

Das Urteil betrifft die strafrechtliche Verantwortung des Fahrers für den Transport. Öffentlich bekannte Angaben zu möglichen Auftraggebern, Absendern oder weiteren Beteiligten enthalten die vorliegenden Berichte nicht. Ebenso gibt es bislang keinen belastbaren Hinweis darauf, dass der Fund mit anderen Kokaintransporten in französischen Lastwagen zusammenhängt. Fest steht, dass der Zugriff auf der A71 einen Drogentransport von Spanien nach Großbritannien stoppte und zur Beschlagnahmung von 94 Paketen führte.

Quellen

  • franceinfo
  • Centre Presse Aveyron
  • Actu Forces de l'Ordre

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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