Paris – 09.10.2026: Seit Beginn der landesweiten Schülerproteste untersucht die französische Polizeiaufsicht IGPN 24 Vorfälle im Zusammenhang mit Einsätzen der Sicherheitskräfte. Das Innenministerium gab die Zahl am Freitag bekannt. Gegenstand der Verfahren sind mögliche Pflichtverletzungen und Gewalt durch Polizeibeamte. Dass die IGPN ermittelt, bedeutet jedoch weder, dass die Vorwürfe erwiesen sind, noch nimmt es einer gerichtlichen Entscheidung vorweg.
Einer der jüngsten Fälle ereignete sich am 8. Oktober auf dem Place de la Bastille in Paris. In sozialen Netzwerken verbreitete Videoaufnahmen zeigen einen Polizeibeamten während der Festnahme eines Demonstranten. Dabei ist zu sehen, wie der Beamte dem am Boden liegenden Mann offenbar das Knie ins Gesicht stößt. Die Pariser Staatsanwaltschaft eröffnete daraufhin ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Gewalt durch eine Amtsperson und beauftragte die IGPN mit den Untersuchungen.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft ist es bereits das fünfte Verfahren im Zusammenhang mit den aktuellen Schulblockaden, das sie der Polizeiaufsicht übertragen hat. Die Ermittler müssen nun das Bildmaterial auswerten, Beteiligte identifizieren und mögliche Zeugen befragen. Zu klären sind zudem der Ablauf der Festnahme und die Situation, die ihr auf dem Platz vorausging.
Die insgesamt 24 Untersuchungen betreffen unterschiedliche Orte und Einsätze seit Beginn der Protestbewegung. Mehrere Fälle beziehen sich Medienberichten zufolge auf mögliche Verletzungen durch sogenannte Distanzwaffen. Jeder Vorgang wird gesondert geprüft; aus der Gesamtzahl lässt sich weder auf einen einheitlichen Ablauf noch auf gleichartige Vorwürfe schließen.
Die Schülerproteste hatten sich in den vergangenen Wochen von einzelnen Schulen im Großraum Paris auf weitere französische Städte ausgeweitet. Die Jugendlichen wenden sich unter anderem gegen überfüllte Klassen, Personalmangel, Unterrichtsausfälle und bauliche Missstände. Bei einigen Aktionen registrierten die Behörden allerdings auch Sachbeschädigungen, den Einsatz von Feuerwerkskörpern und Zusammenstöße. Polizeieinsätze vor Schulen und bei Kundgebungen werden deshalb besonders aufmerksam verfolgt.
Die Inspection générale de la Police nationale ist für interne Untersuchungen gegen Angehörige der französischen Nationalpolizei zuständig. In strafrechtlichen Verfahren ermittelt sie im Auftrag der Staatsanwaltschaft. Sie soll feststellen, ob Einsätze rechtmäßig waren und ob Beamte gegen Dienstpflichten oder Strafgesetze verstoßen haben. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung gilt die Unschuldsvermutung.
Zum Vorfall an der Bastille liegen bislang keine Ermittlungsergebnisse vor. Staatsanwaltschaft und IGPN machten keine Angaben zu möglichen Beschuldigten, Verletzungen oder dienstrechtlichen Maßnahmen. Öffentlich bestätigt ist, dass die Aufnahmen vom 8. Oktober eine weitere Untersuchung auslösten und die Zahl der IGPN-Verfahren im Zusammenhang mit den Schülerprotesten auf 24 stieg.
Quellen
- Franceinfo
- Le Monde
- TF1 Info
- Pariser Staatsanwaltschaft laut TF1 Info
- Französisches Innenministerium laut Le Monde
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).