Politik & Gesellschaft

Frankreich stoppt Schockgranaten bei Schülerprotesten

Nach der schweren Verletzung eines 15-Jährigen in Lens hat das Innenministerium Schockgranaten bei Schülerprotesten vorläufig untersagt. Die Sperre gilt bis zur Klärung des Vorfalls, aber nicht für andere Demonstrationen.

Lens – 07.10.2026: Nach der schweren Verletzung eines 15-Jährigen in Lens hat Frankreich den Einsatz von Schockgranaten bei den laufenden Schülerprotesten vorläufig ausgesetzt. Innenminister Laurent Nuñez bestätigte am Mittwoch, dass die Polizei diese Munition im Zusammenhang mit der Protestbewegung bis auf Weiteres nicht mehr verwenden dürfe. Die Entscheidung gilt weder für sämtliche Demonstrationen noch für alle Einsatzmittel der Sicherheitskräfte.

Auslöser ist ein Vorfall vom Montag, 05.10.2026, vor dem Lycée Auguste-Béhal in Lens im Département Pas-de-Calais. Ein Schüler verlor nach der Explosion einer Granate eine Hand. Die Staatsanwaltschaft in Béthune beauftragte die Polizeiaufsicht IGPN mit Ermittlungen wegen Gewaltanwendung mit dauerhafter Verstümmelung. Bislang ist nicht abschließend geklärt, ob der Jugendliche den Sprengkörper aufgehoben hatte oder unmittelbar von ihm getroffen wurde.

Die Generaldirektion der Nationalpolizei hatte die vorsorgliche Aussetzung bereits am Dienstag, 06.10.2026, mit einer internen Anweisung verfügt. Betroffen ist eine aus einem Werfer abgefeuerte Schockgranate, die in Polizeidokumenten als ASSD bezeichnet wird. Nach Angaben aus dem Innenressort setzten die Einsatzkräfte am Morgen des Vorfalls zunächst Tränengas und anschließend mindestens eine Schockgranate ein. Zuvor sollen Polizisten mit Gegenständen beworfen und Abfallbehälter angezündet worden sein.

Schockgranaten sind keine bloßen Lärmmittel. Sie sollen Menschen durch einen lauten Knall und einen pyrotechnischen Effekt auf Abstand halten oder Gruppen zerstreuen. Das in Lens mutmaßlich eingesetzte Modell EF-SON gehört zu einer neueren Generation und wird seit 2025 von französischen Sicherheitskräften verwendet. Die Granate wird mit einem 40-Millimeter-Werfer verschossen, erreicht ungefähr 80 Meter und explodiert nach dem Aufprall oder am Ende ihrer Flugbahn. Laut Hersteller beträgt der Schalldruck in zehn Metern Entfernung rund 160 Dezibel.

Daraus ergibt sich ein erhebliches Verletzungsrisiko. Pyrotechnische Ladungen können auf kurze Distanz, bei einer abweichenden Flugbahn oder bei Berührung vor der Explosion Hände, Augen und Gehör schwer schädigen. Frankreich schränkte bereits ältere Explosivgranaten ein, nachdem Demonstrierende bei Polizeieinsätzen Verstümmelungen erlitten hatten. Die Tränengas-Schockgranate GM2L darf seit 2021 nicht mehr von Hand geworfen, sondern nur noch mit einem Werfer eingesetzt werden.

Die aktuelle Sperre bedeutet keine endgültige Ausmusterung der ASSD. Sie ist auf die Schülerproteste begrenzt und soll gelten, bis der Vorfall in Lens aufgeklärt ist. Nuñez zufolge untersucht die IGPN im Zusammenhang mit der Protestbewegung insgesamt 18 mögliche Pflichtverletzungen von Polizeikräften. Im Fall des verletzten Schülers müssen die Ermittler nun vor allem Einsatzablauf, Schussdistanz und Explosionsort rekonstruieren.

Quellen

  • Franceinfo
  • Le Monde
  • RTL
  • TF1 Info
  • LCP – Assemblée nationale

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

Ende des Artikels