Marseille – 19.09.2026: Der Abgeordnete Sébastien Delogu von La France insoumise hat nach eigenen Angaben die ausstehenden Unterhaltsbeträge für seine beiden Kinder vollständig beglichen. In einer am Samstag verbreiteten Erklärung bezeichnete der Politiker aus Marseille die finanzielle Angelegenheit als bereinigt. Zugleich entschuldigte er sich dafür, dass seine Kinder die Folgen des Konflikts hätten tragen müssen.
Anlass der Stellungnahme war eine am 7. September veröffentlichte Recherche von Mediapart. Das Investigativmedium hatte berichtet, Delogu habe den Unterhalt für seine beiden bei ihrer Mutter lebenden Kinder seit März 2025 nicht mehr regelmäßig gezahlt. Der Rückstand habe sich auf nahezu 20.000 Euro summiert. Die Zahlungen dienen dem Lebensunterhalt der Kinder und waren dem Bericht zufolge gerichtlich festgelegt worden.
Delogu hatte gegenüber Mediapart eingeräumt, seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen zu sein. Als Grund nannte er finanzielle Schwierigkeiten. Nach einem Bericht von Le Parisien verwies er auf Pfändungen im Zusammenhang mit Geldstrafen aus früheren Verfahren. Außerdem sprach er über den gestörten Kontakt zu seinen Kindern. Beides ändert nichts an der Unterhaltspflicht, erklärt jedoch, wie der Abgeordnete den Zahlungsrückstand begründete.
In seiner jüngsten Stellungnahme erklärte Delogu, er habe die erforderlichen Schritte unternommen und den gesamten offenen Betrag erstattet. Einen Zahlungsbeleg legte er öffentlich nicht vor. Unabhängig bestätigt ist daher bislang lediglich, dass der Abgeordnete die vollständige Begleichung der Rückstände mitgeteilt hat. Ob und wann das Geld bei der früheren Partnerin einging, geht aus den vorliegenden Berichten nicht hervor.
Nach den Recherchen von Mediapart erstattete Delogus frühere Partnerin Anzeige. Die Staatsanwaltschaft Marseille leitete demnach Ermittlungen wegen des Verdachts der Verletzung von Unterhaltspflichten sowie wegen eines weiteren Vorwurfs im familiären Zusammenhang ein. Über den Abschluss der Ermittlungen oder eine gerichtliche Entscheidung wurde bislang nichts bekannt. Die nachträgliche Zahlung offener Beträge beendet ein solches Verfahren nicht zwangsläufig; die strafrechtliche Bewertung liegt bei den zuständigen Justizbehörden.
Der Vorgang betrifft damit zwei voneinander zu trennende Ebenen: Delogus Erklärung zur finanziellen Begleichung und die Prüfung des vorausgegangenen Zahlungsrückstands durch die Justiz. Der Abgeordnete vertritt einen Wahlkreis im Département Bouches-du-Rhône in der französischen Nationalversammlung. Angaben zu seinen Kindern und ihrer Mutter werden zum Schutz ihrer Privatsphäre nicht veröffentlicht. Delogus Erklärung vom 19. September enthält keine näheren Angaben zum Stand der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Marseille.
Quellen
- Franceinfo, 19. September 2026
- Le Parisien, 19. September 2026
- Mediapart, 7. September 2026
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).