Paris – 28.09.2026: Die französische Finanzstaatsanwaltschaft hat am letzten Verhandlungstag im Prozess gegen Rachida Dati einen Schuldspruch wegen Hehlerei im Zusammenhang mit Machtmissbrauch und Untreue gefordert. Die Anklagebehörde begann am Montag vor dem Pariser Strafgericht ihr Plädoyer in einem Verfahren, das auch den früheren Renault-Nissan-Chef Carlos Ghosn betrifft. Zu den weiteren Vorwürfen und einem konkreten Strafmaß lagen zunächst keine Anträge vor.
Dati steht seit dem 16. September vor der 32. Strafkammer des Tribunal judiciaire de Paris. Verhandelt werden Zahlungen von insgesamt rund 900.000 Euro, die sie zwischen 2009 und 2013 von Renault-Nissan BV erhielt, einer niederländischen Gesellschaft der damaligen Konzernallianz. Die Staatsanwaltschaft vermutet, dass die als Anwaltshonorare ausgewiesene Vergütung Tätigkeiten abdeckte, die mit Datis damaligem Mandat im Europäischen Parlament unvereinbar gewesen seien.
Die Angeklagte weist diesen Vorwurf zurück. Ihre Verteidigung erklärt, Dati habe als Rechtsanwältin gearbeitet und Renault-Nissan bei Fragen der internationalen Expansion beraten. Sie bestreitet, im Europäischen Parlament Lobbyarbeit für den Konzern geleistet oder eine unzulässige Gegenleistung für die Zahlungen erbracht zu haben. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung.
Die Anklage umfasst außerdem passive Korruption und passive Einflussnahme durch eine Mandatsträgerin einer internationalen öffentlichen Organisation. Damit ist das Europäische Parlament gemeint, dem Dati von 2009 bis 2019 angehörte. Das Gericht prüft, welche Leistungen sie auf Grundlage ihrer Verträge tatsächlich erbrachte, ob deren Umfang die Vergütung rechtfertigte und ob die Tätigkeit hinreichend von ihrem politischen Mandat getrennt war. Die rechtliche Bewertung hängt somit wesentlich vom Charakter der Beratungsarbeit und ihrer Dokumentation ab.
Carlos Ghosn wird in derselben Sache unter anderem aktive Korruption, aktive Einflussnahme, Machtmissbrauch und Untreue vorgeworfen. Der frühere Konzernchef erschien nicht vor Gericht. Er lebt seit seiner Flucht aus Japan Ende 2019 im Libanon. Die französische Justiz erließ internationale Haftbefehle gegen ihn; seine Abwesenheit hinderte das Gericht jedoch nicht daran, die Vorwürfe gegen beide Angeklagten zu verhandeln.
Ausgangspunkt des Verfahrens war die 2019 eingereichte Anzeige einer Minderheitsaktionärin von Renault. Nach mehrjährigen Ermittlungen beantragte die Finanzstaatsanwaltschaft im November 2024, Dati und Ghosn vor Gericht zu stellen. Die Untersuchungsrichter ordneten dies im Juli 2025 an. Nach dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft erhält die Verteidigung das Wort. Ein Urteil war am Montag noch nicht verkündet.
Quellen
- Franceinfo
- Agence France-Presse via Bourse Direct
- Le Monde
- Tribunal judiciaire de Paris
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).