Paris – 30.07.2026: Die französischen Behörden haben eine Ausweisungsverfügung gegen Xenia Fedorova erlassen, die frühere Leiterin des russischen Staatssenders RT France. Der auf den 29. Juli datierte Erlass wirft der russischen Staatsangehörigen vor, Narrative der Desinformation und Destabilisierung zu verbreiten. Diese zielten darauf, die öffentliche Meinung zu beeinflussen und das Vertrauen französischer und europäischer Bürger in ihre Institutionen zu schwächen. Der Staat sieht darin eine Beeinträchtigung seiner grundlegenden Interessen.
Fedorova leitete RT France von dessen Start 2017 bis zur Einstellung des Sendebetriebs. Wenige Tage nach dem russischen Großangriff auf die Ukraine am 24. Februar 2022 untersagte die Europäische Union die Verbreitung von RT und Sputnik. RT France stellte seine Tätigkeit später ein. Fedorova blieb jedoch in der französischen Medienöffentlichkeit präsent und trat unter anderem in Angeboten aus dem Medienumfeld des Unternehmers Vincent Bolloré auf.
Die Verfügung ergeht in einer Phase intensiver Debatten über russische Einflussoperationen in Frankreich und anderen europäischen Staaten. Nach Medienberichten begründen die Behörden ihren Schritt mit wiederholten Äußerungen Fedorovas zum Krieg gegen die Ukraine und zu europäischen Institutionen. Deutschland hatte ihr bereits 2024 wegen Aktivitäten im Umfeld der russischen Nachrichtenagentur Ruptly die Einreise untersagt. In Frankreich verfügte sie seit 2024 über eine erneuerte Aufenthaltskarte mit zehnjähriger Gültigkeit.
Innerhalb der extremen Rechten fällt die Reaktion widersprüchlich aus. Teile des Rassemblement National begrüßen ein entschiedeneres Vorgehen gegen mutmaßliche russische Einflussnahme, verbinden ihre Zustimmung aber mit dem Vorwurf, der Staat behandle ausländische Propaganda je nach Herkunft unterschiedlich. Andere Politiker und Stimmen aus rechtsgerichteten Medien werten die Verfügung als politisch motivierten Angriff auf die Meinungsfreiheit.
Juristisch sind die Bewertung von Fedorovas Äußerungen und die Voraussetzungen ihrer Ausweisung voneinander zu trennen. Eine Verwaltungsmaßnahme ersetzt keine strafrechtliche Verurteilung und kann vor Gericht angefochten werden. Das französische Aufenthaltsrecht erlaubt eine Ausweisung trotz gültigen Aufenthaltstitels, wenn die Behörden eine schwerwiegende Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder grundlegender Staatsinteressen feststellen. Ob diese Voraussetzungen im konkreten Fall erfüllt sind, kann Gegenstand eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens werden.
Die Entscheidung bringt zugleich jene Medienhäuser unter Rechtfertigungsdruck, die Fedorova regelmäßig als Kommentatorin eingeladen hatten. Für das Rassemblement National berührt der Vorgang die eigene außenpolitische Vergangenheit. Die Partei versucht seit Jahren, Distanz zu ihrer früheren Nähe zum Kreml zu demonstrieren; zugleich gehören ihrem politischen Umfeld weiterhin Personen mit russlandfreundlichen Positionen an. Der Erlass zwingt diese Lager zu einer Positionierung an einem konkreten Fall.
Quellen
- Le Monde
- Europäische Union
- Assemblée nationale
- Euronews
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).