Politik & Gesellschaft

Carlos Ghosn beantragt Aufschub im Korruptionsprozess

Der frühere Renault-Nissan-Chef will den für den 16. September angesetzten Prozess mit Rachida Dati verschieben lassen. Das Pariser Strafgericht entscheidet darüber zum Auftakt der Verhandlung.

Paris – 09.09.2026: Eine Woche vor dem geplanten Prozessbeginn hat Carlos Ghosn das Pariser Strafgericht um Aufschub gebeten. Der frühere Chef von Renault und Nissan soll sich vom 16. September an gemeinsam mit Rachida Dati wegen Korruptionsvorwürfen verantworten. In einem Schreiben aus Beirut macht Ghosn geltend, er sei nicht ordnungsgemäß zur Verhandlung geladen worden.

Der 72-Jährige beantragt zugleich, einen französischen Haftbefehl aus dem April 2023 aufzuheben. Über beide Anträge kann das Gericht erst zum Auftakt der Verhandlung entscheiden. Ghosn versichert nach Angaben der Nachrichtenagentur Agence France-Presse, er wolle das Verfahren nicht verzögern. Vielmehr wolle er sich zu den Vorwürfen äußern, die er bestreitet. Er sei bereit, sich auf rechtlich zulässigem Weg per Video aus Beirut zuzuschalten.

Ghosn hält sich seit seiner spektakulären Flucht aus Japan Ende 2019 im Libanon auf. Wegen der gegen ihn bestehenden rechtlichen Maßnahmen kann er nach eigenen Angaben nicht nach Frankreich reisen. Die französische Justiz wirft ihm in diesem Verfahren unter anderem aktive Korruption und aktive Einflussnahme vor. Eine gerichtliche Entscheidung über die Anschuldigungen steht aus; für Ghosn und alle weiteren Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.

Nach dem veröffentlichten Kalender des Pariser Strafgerichts ist der Prozess vom 16. bis zum 28. September 2026 angesetzt. Gegenstand sind Zahlungen der niederländischen Allianzgesellschaft Renault-Nissan BV an Dati. Nach Darstellung der Ermittler erhielt sie zwischen 2010 und 2012 für ihre anwaltliche Tätigkeit rund 900.000 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer. Zu dieser Zeit gehörte Dati dem Europäischen Parlament an.

Die Staatsanwaltschaft vermutet, dass die Vergütung mit einer Interessenvertretung für den Autokonzern im Europäischen Parlament verbunden gewesen sein könnte. Die dort geltenden Regeln untersagten Abgeordneten entsprechende Lobbytätigkeiten. Zudem bezweifeln die Ermittler, dass die abgerechneten Leistungen dem Umfang der Zahlungen entsprachen. Diese Vorwürfe sind Gegenstand der Anklage und bislang nicht rechtskräftig festgestellt.

Dati weist die Anschuldigungen zurück. Ihre Anwälte erklären, sie habe ausschließlich als Rechtsanwältin für Renault-Nissan BV gearbeitet; die Annahme einer unzulässigen Einflussnahme im Europäischen Parlament sei unbegründet. Gegen sie richten sich die Vorwürfe der passiven Korruption und passiven Einflussnahme sowie der Hehlerei im Zusammenhang mit mutmaßlichem Macht- und Vertrauensmissbrauch.

Zum Prozessauftakt muss das Gericht zunächst über Ghosns verfahrensrechtliche Anträge befinden. Lehnt es den gewünschten Aufschub ab, bleibt der bisherige Zeitplan bestehen. Bei einer Verurteilung wegen der angeklagten Korruptionsdelikte drohen den Angeklagten bis zu zehn Jahre Haft.

Quellen

  • Franceinfo
  • Agence France-Presse
  • Association de la Presse Judiciaire
  • Le Monde
  • Pariser Strafgericht

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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