Paris – 16.09.2026: Vor der 32. Kammer des Pariser Strafgerichts beginnt an diesem Mittwoch der Prozess gegen Rachida Dati und Carlos Ghosn. Die frühere französische Justizministerin und der ehemalige Vorstandsvorsitzende der Renault-Nissan-Allianz müssen sich wegen mutmaßlicher Korruption und Einflussnahme verantworten. Die Verhandlung ist bis zum 28. September angesetzt; vorgesehen sind sechs halbe Sitzungstage.
Gegenstand des Verfahrens sind rund 900.000 Euro, die zwischen 2009 und 2013 von RNBV, einer niederländischen Tochtergesellschaft der Renault-Nissan-Allianz, an Dati gezahlt wurden. Dati gehörte damals dem Europäischen Parlament an und war zugleich als Anwältin tätig. Das Gericht muss klären, ob die Vergütung tatsächlich anwaltlichen Leistungen galt oder als Gegenleistung für politische Interventionen gezahlt wurde.
Die Anklage legt Dati passive Korruption, passive Einflussnahme sowie Hehlerei im Zusammenhang mit Missbrauch von Unternehmensvermögen zur Last. Ghosn ist wegen aktiver Korruption, aktiver Einflussnahme, Missbrauchs von Unternehmensvermögen und Untreue angeklagt. Im Fall einer Verurteilung drohen beiden bis zu zehn Jahre Haft. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung.
Nach Darstellung der Ermittler soll Dati ihre Stellung im Europäischen Parlament genutzt haben, um Interessen des Automobilkonzerns zu fördern. Als stellvertretendes Mitglied gehörte sie dort unter anderem dem Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie an. Die Ermittlungsrichter verweisen auf mehrere parlamentarische Anfragen aus den Jahren 2012 und 2013, die einen Bezug zur Automobilbranche hatten.
Die Vereinbarung über die Zahlungen stammt vom 28. Oktober 2009. Dati wurde am 17. Februar 2010 endgültig bei der Pariser Anwaltskammer zugelassen, stellte jedoch bereits im November 2009 eine erste Abschlagsrechnung. Ein 2019 vorgenommenes Audit von RNBV fand laut Ermittlungsakten keine ausreichenden Unterlagen, die Art und Umfang der juristischen Leistungen in den Jahren 2009 bis 2012 belegt hätten.
Dati weist die Vorwürfe zurück. Ihre Verteidiger erklären, sie habe ausschließlich als Anwältin der Renault-Nissan-Allianz gearbeitet und keine Lobbyarbeit im Europäischen Parlament betrieben. Zudem bestreiten sie die rechtliche Bewertung der Zahlungen und halten Teile der Vorwürfe für verjährt. Renault tritt in dem Verfahren nach Medienberichten als Geschädigter auf und beziffert seinen Mindestanteil an den möglicherweise unrechtmäßig gezahlten Honoraren auf 450.000 Euro.
Ghosn lebt seit seiner Flucht aus Japan Ende 2019 im Libanon und will nicht persönlich vor Gericht erscheinen. Er beantragte eine Vertagung, da er nach eigener Darstellung nicht ordnungsgemäß geladen worden sei, und bot eine Teilnahme per Video aus Beirut an. Über den Antrag kann das Gericht zu Beginn der Verhandlung entscheiden.
Quellen
- Association de la Presse Judiciaire
- Agence France-Presse
- Le Monde
- Transparency International France
- Le Parisien
- TF1 Info
- Anticor
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).