Paris – 02.10.2026: Beschädigte Schultore, verwüstete Gebäudeteile und zerstörtes Stadtmobiliar begleiten die Proteste an französischen Gymnasien. Justizminister Gérald Darmanin hat am Freitag angekündigt, Staatsanwaltschaften sollten bei minderjährigen Tatverdächtigen stärker darauf dringen, dass deren Eltern für nachgewiesene Schäden aufkommen. Seine Forderung richtet sich gegen mutmaßliche Verursacher von Sachbeschädigungen, nicht gegen Schülerinnen und Schüler, die friedlich protestieren.
Darmanin sagte dem Radiosender RTL, er habe die Staatsanwaltschaften gebeten, die zivilrechtliche Verantwortung der Eltern geltend zu machen. Dabei geht es nicht um eine neue Strafe gegen Familien, sondern um Schadensersatz für nachweislich verursachte Schäden, etwa an Schulgebäuden, öffentlichen Verkehrsmitteln oder Stadtmobiliar. Ob und in welcher Höhe eine Zahlung verlangt werden kann, muss in jedem einzelnen Verfahren geprüft werden.
Die Mobilisierung von Schülerinnen, Schülern und Studierenden dauerte am Freitag in vielen Teilen Frankreichs an. Sie begann mit Forderungen nach mehr Mitteln für Schulen und Hochschulen. Nach Behördenangaben waren landesweit mehr als 500 Gymnasien vollständig oder teilweise von Blockaden betroffen. Zugleich meldeten mehrere Städte Ausschreitungen und Sachbeschädigungen. Die Lage unterscheidet sich jedoch von Ort zu Ort; ein pauschaler Verdacht gegen die gesamte Protestbewegung wäre nicht gerechtfertigt.
Der Justizminister bezifferte die Zahl der Polizeigewahrsamnahmen seit Beginn der Bewegung auf rund 2.000. Nach seiner Darstellung waren etwa 90 Prozent der Betroffenen minderjährig. Diese Zahlen bezeichnen polizeiliche Maßnahmen, keine Verurteilungen. Ein Gewahrsam ersetzt weder die Ermittlungen noch die Prüfung durch Staatsanwaltschaft und Gerichte. Wer tatsächlich für einzelne Schäden verantwortlich ist, muss konkret belegt werden.
Das französische Zivilrecht sieht grundsätzlich eine Haftung von Eltern für Schäden vor, die ihre minderjährigen Kinder verursachen, solange sie die elterliche Sorge ausüben. Geschädigte können eine Entschädigung verlangen; häufig sind dabei Haftpflichtversicherungen beteiligt. Die strafrechtliche Verantwortung für eine mögliche Tat bleibt davon getrennt und liegt bei der beschuldigten Person. Darmanins Vorstoß zielt daher vor allem auf die konsequentere Anwendung bestehender Regeln.
Für Schulleitungen und Kommunen reichen die Folgen über die Kosten zerbrochener Scheiben oder beschädigter Zäune hinaus. Nach Blockaden müssen Zugänge freigeräumt, Räume gesichert und Reparaturen organisiert werden. Das kann den Schulbetrieb für Jugendliche, Lehrkräfte und technische Beschäftigte beeinträchtigen, die an den Vorfällen nicht beteiligt waren.
Über Ersatzforderungen entscheiden weder der Minister noch die Polizei. Zuständig sind Gerichte; möglich sind außerdem Einigungen mit Geschädigten und Versicherungen. Eine Gesamtsumme der Schäden an den betroffenen Einrichtungen lag am Freitag nicht vor.
Quellen
- Franceinfo
- RTL
- Justice.fr
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).