Paris – 02.10.2026: Nach den teils gewaltsamen Blockaden vor französischen Gymnasien hat Justizminister Gérald Darmanin die Staatsanwaltschaften zu einem konsequenten Vorgehen bei Sachschäden aufgefordert. Eltern minderjähriger Beteiligter sollen für Reparaturen aufkommen, wenn ihre Kinder nachweislich Schäden verursacht haben. Darmanin beruft sich dabei auf die bestehende zivilrechtliche Elternhaftung.
Dem Sender RTL sagte der Minister am Freitagmorgen, die Staatsanwälte sollten diese Haftung in jenen Fällen geltend machen, in denen beschädigte Gebäude, Fahrzeuge oder anderes Eigentum repariert werden müssten. Eine neue Strafnorm ist damit nicht verbunden. Es geht vielmehr um die Frage, wer für einen festgestellten Schaden zivilrechtlich Ersatz leisten muss. Dafür müssen Verursachung und Schadenshöhe in jedem einzelnen Fall geprüft werden.
Nach Artikel 1242 des französischen Zivilgesetzbuchs haften Eltern grundsätzlich gesamtschuldnerisch für Schäden, die ihre minderjährigen Kinder verursachen, sofern sie die elterliche Sorge ausüben. Ob tatsächlich ein Anspruch besteht und wie hoch dieser ausfällt, hängt von den konkreten Umständen, dem belegten Schaden und gegebenenfalls von einer gerichtlichen Entscheidung ab. Die politische Aufforderung des Ministers ersetzt diese rechtliche Prüfung nicht.
Darmanin bezifferte die Zahl der Ingewahrsamnahmen seit Beginn der Proteste auf rund 2.000. Seinen Angaben zufolge waren etwa 90 Prozent der Betroffenen minderjährig; ungefähr ein Drittel der Festnahmen habe mit Gewalt gegen Personen in Verbindung gestanden. Die Zahlen bezeichnen polizeiliche Maßnahmen. Sie sind weder ein Schuldnachweis noch eine Verurteilung der betroffenen Jugendlichen.
Am Donnerstag, dem 1. Oktober, hatte die Justizverwaltung noch 1.793 Ingewahrsamnahmen seit Wochenbeginn gemeldet. Die höhere Angabe des Ministers dürfte auf weitere Einsätze und die Rundung der Gesamtzahl zurückgehen. Beide Werte machen deutlich, wie hoch der Anteil Minderjähriger an den Protesten und den anschließenden Polizeimaßnahmen ist.
Die Bewegung war aus Forderungen nach besseren Bedingungen an Schulen und Hochschulen entstanden. Schülervertretungen beklagten fehlende Mittel und aus ihrer Sicht unzureichende Gespräche mit den Verantwortlichen. An einzelnen Standorten kam es jedoch zu Auseinandersetzungen und Beschädigungen. Verlauf und Ausmaß unterschieden sich von Stadt zu Stadt und von Schule zu Schule.
Für betroffene Familien können die Vorfälle mehrere rechtliche Folgen haben. Neben möglichen Verfahren gegen Jugendliche kommen Ersatzforderungen von Geschädigten oder öffentlichen Trägern in Betracht. Voraussetzung bleibt, dass ein konkreter Schaden einem Verursacher zugerechnet werden kann. Darmanin hat die Justiz angewiesen, die Schäden nach den Blockaden zu erfassen und bestehende Ansprüche zu verfolgen; über die Haftung entscheiden die zuständigen Stellen anhand des jeweiligen Falls.
Quellen
- Franceinfo
- RTL
- Ministerium der Justiz
- Légifrance
- Le Monde
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).