Paris – 07.09.2026: In sozialen Netzwerken verbreitet sich die Behauptung, die Europäische Union bereite eine Annullierung der französischen Präsidentenwahl 2027 wegen möglicher ausländischer Einflussnahme vor. Dafür gibt es keine rechtliche Grundlage. Die Europäische Kommission kann eine nationale Präsidentenwahl in Frankreich weder verschieben noch für ungültig erklären oder deren Ergebnis aufheben.
Die französische Verfassung ordnet die Wahl des Staatspräsidenten eindeutig der nationalen Rechtsordnung zu. Das Staatsoberhaupt wird für fünf Jahre in direkter allgemeiner Wahl bestimmt. Die Regierung setzt den Wahltermin fest. Über Beschwerden, die Ordnungsmäßigkeit des Verfahrens und die Verkündung des Ergebnisses wacht der Verfassungsrat. Dieses Verfassungsorgan ist damit die zuständige Instanz für Streitfälle rund um die Präsidentenwahl.
Auch in außergewöhnlichen Lagen geht diese Zuständigkeit nicht auf Brüssel über. Die Verfassung erlaubt dem Verfassungsrat unter eng umrissenen Voraussetzungen, Wahlfristen anzupassen, etwa bei einer Vakanz des Präsidentenamtes oder im Fall höherer Gewalt. Grundlage solcher Entscheidungen wäre stets französisches Verfassungsrecht. Weder eine Weisung der Europäischen Kommission noch ein Beschluss anderer Organe der Europäischen Union wäre dafür erforderlich oder hinreichend.
Die falsche Behauptung knüpft offenbar an die europäische Debatte über Desinformation, Cyberangriffe und Manipulationen auf digitalen Plattformen an. Die Europäische Union hat hierzu Regeln geschaffen, insbesondere mit dem Gesetz über digitale Dienste. Sehr große Plattformen und Suchmaschinen müssen systemische Risiken für den öffentlichen Diskurs und für Wahlprozesse bewerten und begrenzen. Die Vorschriften richten sich jedoch an die Anbieter digitaler Dienste, nicht an die staatliche Durchführung nationaler Wahlen.
Daneben arbeiten die Mitgliedstaaten beim Schutz von Wahlverfahren zusammen. Dazu gehören der Austausch zwischen Wahlbehörden, die Absicherung digitaler Infrastruktur, mehr Transparenz bei politischer Werbung und Vorkehrungen gegen koordinierte Manipulationskampagnen. Die Europäische Kommission kann die Anwendung europäischen Rechts überwachen und Verfahren gegen Plattformen führen. Eine Befugnis, anstelle französischer Institutionen über die Gültigkeit einer Wahl zu entscheiden, erwächst daraus nicht.
Zur Verwirrung beigetragen haben dürfte die rumänische Präsidentenwahl von 2024. Dort erklärte das rumänische Verfassungsgericht den ersten Wahlgang wegen festgestellter Unregelmäßigkeiten und Verstößen gegen das Wahlrecht für ungültig; im Mai 2025 wurde die Wahl wiederholt. Die Europäische Kommission stellte ausdrücklich klar, dass ein nationales Verfassungsgericht die Entscheidung getroffen hatte. Auf Frankreich übertragen heißt das: Europäische Regeln können Plattformen und politische Werbung erfassen, doch über die Ordnungsmäßigkeit und das Ergebnis der Präsidentenwahl entscheidet der französische Verfassungsrat.
Quellen
- Franceinfo
- Légifrance
- Europäische Kommission
- EUR-Lex
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).