Politik & Gesellschaft

Finanzausschuss streicht Sparmaßnahme für Rentner

Der Finanzausschuss der Nationalversammlung hat die geplante Kürzung eines Steuerabzugs für Rentner aus dem Haushaltsentwurf 2027 gestrichen. Der Regierung fehlen damit vorerst erwartete Einnahmen von 1,4 Milliarden Euro.

Paris – 08.10.2026: Der Finanzausschuss der französischen Nationalversammlung hat am Mittwoch, dem 7. Oktober, eine wichtige Sparmaßnahme aus dem Haushaltsentwurf für 2027 gestrichen. Die Abgeordneten lehnten die geplante Senkung des Höchstbetrags für den pauschalen Steuerabzug auf Renteneinkünfte ab. Der Beschluss ist noch nicht endgültig, erhöht aber vor der Plenardebatte, die am 13. Oktober beginnt, den politischen Druck auf die Regierung.

Artikel 3 des Gesetzentwurfs sah vor, die Obergrenze des zehnprozentigen Abzugs von 4.439 auf 3.000 Euro zu senken. Nach Angaben des Wirtschafts- und Finanzministeriums wären 4,6 Millionen Steuerhaushalte betroffen gewesen, in denen mindestens eine Person eine Rente bezieht. Bei jährlichen Renteneinkünften bis etwa 30.000 Euro hätte die Änderung keine oder nur geringe Folgen gehabt.

Der Staat rechnete mit Mehreinnahmen von 1,4 Milliarden Euro. Die Regelung gehörte zu einem größeren Paket zur Begrenzung der Sozialausgaben. Der Entwurf sieht außerdem vor, die Grundrenten von Menschen mit monatlichen Gesamtrenten ab 1.260 Euro vorübergehend nicht anzuheben. Den Konsolidierungseffekt beider Instrumente beziffert die Regierung zusammen auf 5,5 Milliarden Euro.

Für die Streichung des Artikels stimmten Abgeordnete aus mehreren politischen Lagern. Änderungsanträge kamen vom Rassemblement National, von Horizons, den Republikanern und La France insoumise. Die Motive unterschieden sich jedoch: Vertreter rechter Parteien wandten sich vor allem gegen zusätzliche steuerliche Belastungen und verlangten stattdessen Ausgabenkürzungen. Linke Abgeordnete kritisierten die Folgen für Rentner mit mittleren Einkommen.

Der Vorgang offenbart die schwierigen Mehrheitsverhältnisse, unter denen die Regierung ihren Etat verabschieden lassen muss. Der Haushaltsentwurf wurde am 1. Oktober in die Nationalversammlung eingebracht und anschließend an den Finanzausschuss überwiesen. Allein für den ersten Teil des Gesetzes, der Einnahmen und Steuerfragen behandelt, wurden 1.794 Änderungsanträge eingereicht. Die Ausschussberatungen verändern den Text, nehmen der Entscheidung im Plenum aber nicht vorweg.

Die Regierung kann daher in der öffentlichen Sitzung versuchen, die ursprüngliche Regelung wieder einzusetzen oder einen Kompromiss vorzulegen. Das Ministerium weist darauf hin, dass die geplanten Maßnahmen erst nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens verbindlich werden.

Der Etat soll das öffentliche Defizit schrittweise verringern. Nach den Annahmen der Regierung soll es 2027 bei 4,9 Prozent des Bruttoinlandsprodukts liegen, nachdem für 2026 bis zu 5,4 Prozent erwartet werden. Bleiben die 1,4 Milliarden Euro aus, muss die Regierung andere Einsparungen oder zusätzliche Einnahmen im Parlament durchsetzen.

Quellen

  • Franceinfo
  • Nationalversammlung
  • Ministerium für Wirtschaft und Finanzen
  • Le Monde

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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