Politik & Gesellschaft

Regierung erwägt Ende des Steuerabzugs für Rentner

Für den Haushalt 2027 prüft Frankreichs Regierung, den zehnprozentigen Steuerabzug auf Renten abzuschaffen. Sie verbindet die Pläne mit den Kosten der Inflationsanpassung und ihrem Sparziel von rund 30 Milliarden Euro.

Paris – 14.09.2026: Die französische Regierung erwägt für den Haushalt 2027, den steuerlichen Pauschalabzug von zehn Prozent auf Renten und Pensionen ganz oder teilweise abzuschaffen. Finanzminister David Amiel hat diese Option mit der geplanten jährlichen Anpassung der Altersrenten an die Inflation verknüpft. Ein Beschluss ist noch nicht gefallen; die Maßnahme gehört zu den Vorschlägen, mit denen die Regierung ihre Haushaltslücke schließen will.

Der Abzug vermindert die steuerpflichtigen Renteneinkünfte automatisch um zehn Prozent. Nach den geltenden Regeln beträgt er mindestens 454 Euro je Empfänger und ist für den gesamten Steuerhaushalt auf 4.439 Euro begrenzt. Er gilt für gesetzliche, betriebliche und öffentliche Pensionen. Die Steuerverwaltung berücksichtigt ihn bei der Berechnung der Einkommensteuer, ein eigener Antrag ist nicht nötig.

Die Regierung steht unter erheblichem Konsolidierungsdruck. Im Haushalt 2027 sollen nach bisherigen Angaben rund 30 Milliarden Euro eingespart werden. Gleichzeitig belasten höhere Zinsausgaben, Gesundheitskosten und die Alterung der Bevölkerung die öffentlichen Finanzen. Allein die vollständige Anpassung der Grundrenten an die Inflation würde laut Amiel 2027 zusätzliche Ausgaben von mehr als sechs Milliarden Euro verursachen.

Politisch stehen damit zwei Eingriffe zur Debatte: eine geringere oder ausgesetzte Rentenanpassung und eine stärkere Besteuerung der Renteneinkünfte. Die Regierung signalisiert, dass sie nicht zugleich die volle Inflationsanpassung finanzieren und den bisherigen Steuerabzug unverändert lassen will. Die Steuervorschrift dient in dieser Rechnung als möglicher Gegenposten zu den Ausgaben für den Kaufkrafterhalt.

Der Abzug war bereits bei den Beratungen über den Haushalt 2026 umstritten. Damals erwog die Regierung, ihn durch einen einheitlichen Freibetrag von 2.000 Euro zu ersetzen, setzte den Plan jedoch nicht um. Der Finanzausschuss des Senats bezifferte die Kosten der Regelung für 2026 auf 4,67 Milliarden Euro und verwies darauf, dass höhere Einkommen besonders stark davon profitieren.

Wie viele Rentner zusätzlich belastet würden, hängt von der konkreten Ausgestaltung ab. Ein ersatzloser Wegfall erhöhte grundsätzlich die steuerliche Bemessungsgrundlage aller steuerpflichtigen Rentner. Wer bislang wegen eines niedrigen Einkommens keine Einkommensteuer zahlt, wäre dagegen nicht automatisch betroffen. Eine Umwandlung in einen festen Freibetrag könnte kleinere und mittlere Pensionen relativ schonen, während Haushalte mit hohen Renteneinkünften einen größeren Teil ihres bisherigen Vorteils verlören.

Schwellenwerte oder einen Gesetzentwurf hat die Regierung bislang nicht veröffentlicht. Die Entwürfe für den Staatshaushalt und die Finanzierung der Sozialversicherung sollen am 30.09.2026 dem Ministerrat vorgelegt werden. Ihr Wortlaut muss klären, ob der Abzug entfällt, begrenzt oder durch einen festen Betrag ersetzt wird.

Quellen

  • Franceinfo
  • Französische Steuerverwaltung
  • Le Monde
  • Französischer Senat

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

Ende des Artikels