Politik & Gesellschaft

Rachida Dati steht in Paris wegen Korruptionsvorwürfen vor Gericht

In Paris wird über mutmaßliche Zahlungen aus dem Umfeld von Renault-Nissan an Rachida Dati verhandelt. Transparency International France fordert von der früheren Justizministerin besondere Vorbildlichkeit.

Paris – 16.09.2026: Vor dem Pariser Strafgericht wird seit dieser Woche gegen Rachida Dati verhandelt. Der früheren Justizministerin und ehemaligen Europaabgeordneten werden im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit als Anwältin für eine Gesellschaft der Renault-Nissan-Allianz passive Korruption, passive Einflussnahme sowie die Hehlerei von Missbrauch von Unternehmensvermögen und Befugnissen vorgeworfen. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Nach Angaben von Transparency International France geht es um rund 900.000 Euro, die Dati zwischen 2010 und 2012 von RNBV, einer Tochtergesellschaft der Allianz, erhalten haben soll. Das Gericht muss prüfen, ob damit tatsächlich juristische Beratungsleistungen vergütet wurden oder ob die Zahlungen mit Datis Stellung im Europäischen Parlament und ihren politischen Kontakten zusammenhingen.

Mitangeklagt ist Carlos Ghosn, der frühere Vorstandsvorsitzende von Renault-Nissan. Das Verfahren geht auf langjährige Finanz- und Korruptionsermittlungen zurück, die zunächst die Führung des Autokonzerns betrafen. Die französische Finanzstaatsanwaltschaft hatte nach Abschluss ihrer Ermittlungen beantragt, den Fall vor ein Strafgericht zu bringen. Untersuchungsrichter ordneten die Verhandlung im Juli 2025 an.

Patrick Lefas, Vorsitzender von Transparency International France, verwies am Mittwoch im Sender France Inter auf den Gleichheitsgrundsatz vor dem Gesetz: Die Justiz müsse ihre Arbeit ohne Sonderbehandlung tun. Seine Organisation ist als Zivilpartei an dem Verfahren beteiligt. Sie begründet dies mit dem öffentlichen Interesse an der Aufklärung möglicher Verbindungen zwischen wirtschaftlichen Interessen und einem Mandat in einer europäischen Institution.

Zusätzliche Aufmerksamkeit erhält der Prozess durch Datis geplante Rückkehr in die Magistratur. Nach dem Ende ihrer Abordnung beantragte sie die Wiederaufnahme in ihren ursprünglichen Berufskörper. Das Justizministerium erklärte Anfang September, die Wiedereingliederung nach einer Beurlaubung sei grundsätzlich ein Rechtsanspruch. Über die konkrete Verwendung werde jedoch in einem gesonderten Verwaltungsverfahren entschieden.

Nach Angaben aus der Justiz soll Dati zunächst weder an einem Gericht noch an einem Berufungsgericht tätig werden. Vorgesehen ist vielmehr ein Einsatz in der Zentralverwaltung des Justizministeriums. Die zeitliche Nähe zwischen ihrer beruflichen Rückkehr und dem Strafprozess hat Kritik hervorgerufen. Personalrechtlich bleibt das Verfahren über ihre Verwendung jedoch vom unabhängigen Strafprozess getrennt.

Verhandelt werden Vorgänge aus den Jahren 2010 bis 2012. Politische Brisanz erhält der Fall durch Datis lange institutionelle Laufbahn und ihre beantragte Rückkehr in den Justizdienst. Das Pariser Strafgericht hat nun zu klären, ob die Honorare reguläre anwaltliche Arbeit abgolten oder mit unzulässiger Einflussnahme verbunden waren.

Quellen

  • Franceinfo
  • Transparency International France
  • Pariser Strafgericht
  • Le Monde
  • Agence France-Presse

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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