Fontainebleau – 21.08.2026: Einen Monat nach den verheerenden Waldbränden soll am Freitagnachmittag der Zeitplan für die schrittweise Wiedereröffnung des Waldes von Fontainebleau bekannt gegeben werden. Das berichtete Franceinfo. Über die Freigabe einzelner Bereiche entscheidet die Präfektur Seine-et-Marne auf Grundlage der Sicherheitslage vor Ort.
Die geltenden Zugangsbeschränkungen waren zunächst bis einschließlich Freitag, 21. August, angeordnet worden. Sie betreffen die Staatswälder von Fontainebleau, Trois-Pignons, La Commanderie und Nanteau-Poligny sowie den Gemeindewald von Nemours. Das Ende einer befristeten Verfügung bedeutet jedoch nicht, dass sämtliche Wege und Waldflächen sofort wieder betreten werden dürfen. Jeder Abschnitt muss zuvor kontrolliert und ausdrücklich freigegeben werden.
Die Brände hatten das Massiv zwischen dem 12. und 24. Juli erfasst. Nach Angaben staatlicher Stellen wurden rund 2.000 Hektar Wald beschädigt, annähernd ein Zehntel der Gesamtfläche. Zwar gelten die Feuer als unter Kontrolle. Unterirdische Glutnester können jedoch erneut aufflammen, weshalb Einsatzkräfte und Forstverwaltung weiterhin besonders gefährdete Bereiche überwachen.
Hinzu kommen Schäden an Bäumen und Wurzeln. Durch die große Hitze geschwächte Stämme können noch Wochen später umstürzen, auch wenn sie äußerlich intakt erscheinen. Das Office national des forêts prüft deshalb Wege, Zufahrten und Brandflächen, bevor Besucher zurückkehren dürfen. Die Sperrungen schützen zugleich Beschäftigte und Einsatzkräfte, die in den betroffenen Waldabschnitten arbeiten.
Auf den Straßen ist die Lage bereits uneinheitlich. Die Départementsstraße RD64 zwischen dem Parkplatz Bois Rond und dem Ortseingang von Achères-la-Forêt wurde im August wieder für den Verkehr geöffnet. Die RD301 blieb dagegen zwischen Croix de Souvray und Carrefour du Touring Club gesperrt. Für Spaziergänger, Wanderer und Kletterer gilt: Eine befahrbare Straße ist kein Beleg dafür, dass angrenzende Waldflächen zugänglich sind.
Die Öffnung soll in den unbeschädigten und kontrollierten Teilen des Massivs beginnen. Besucher müssen ausgeschilderte Verbote beachten und dürfen ihre Fahrzeuge nicht an gesperrten Waldparkplätzen abstellen. Wann einzelne Wege, Klettergebiete oder Erholungsflächen freigegeben werden, richtet sich nach den jeweiligen Kontrollergebnissen.
Der Staatswald von Fontainebleau umfasst mehr als 22.000 Hektar und zählt zu den wichtigsten Naherholungsgebieten der Region Île-de-France. Staat, Region, Forstverwaltung und örtliche Partner bereiten bereits längerfristige Maßnahmen zur Wiederherstellung der geschädigten Flächen vor. Zunächst gilt die Öffnung jedoch ausschließlich für jene Abschnitte, in denen die Behörden keine akute Gefahr mehr feststellen.
Quellen
- Franceinfo
- Präfektur Seine-et-Marne
- Office national des forêts
- Département Seine-et-Marne
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).