Immobilien

Saintes will Leerstand mit neuer Wohnungssteuer verringern

In Saintes steht rund jede zehnte Wohnung leer, zugleich wächst die Nachfrage auf dem Mietmarkt. Eine kommunale Steuer soll Eigentümer ab 2027 dazu bewegen, ungenutzten Wohnraum zu vermieten oder zu verkaufen.

Saintes – 21.08.2026: Die Stadt Saintes in der Charente-Maritime will dauerhaft leer stehende Wohnungen künftig besteuern. Die Abgabe soll Eigentümer dazu bewegen, bewohnbare, aber langfristig ungenutzte Immobilien zu vermieten oder zu verkaufen. Nach Angaben von Bürgermeister Bruno Drapron stehen rund zehn Prozent der Wohnungen in der Stadt leer, während die Nachfrage auf dem Mietmarkt zunimmt.

Die Kommune zielt auf Immobilien, die grundsätzlich als Wohnraum genutzt werden könnten, dem Markt jedoch über längere Zeit entzogen bleiben. Eigenheime, die von ihren Eigentümern bewohnt werden, und regulär vermietete Wohnungen sind nicht betroffen. Für Saintes ist die geplante Abgabe vor allem ein wirtschaftlicher Anreiz: Dauerhafter Leerstand soll weniger attraktiv werden als Vermietung, Sanierung oder Verkauf.

Grundlage ist eine mit dem französischen Haushaltsgesetz für 2026 beschlossene Neuordnung. Vom 1. Januar 2027 an werden die bislang getrennten Abgaben auf leer stehende Wohnungen in einer einheitlichen Steuer gebündelt. Gemeinden außerhalb der staatlich ausgewiesenen Gebiete mit besonders angespanntem Wohnungsmarkt können deren Satz innerhalb der gesetzlichen Grenzen selbst festlegen. Saintes erhält damit einen größeren kommunalen Spielraum, um gegen den örtlichen Leerstand vorzugehen.

Besteuert werden können unmöblierte oder möblierte Wohnobjekte, die nicht hinreichend ausgestattet sind und länger ungenutzt bleiben, obwohl sie sich grundsätzlich zum Wohnen eignen. Ausnahmen sind vorgesehen, wenn umfangreiche Bauarbeiten eine Nutzung verhindern oder eine Immobilie zu marktüblichen Bedingungen angeboten wird, sich aber weder ein Mieter noch ein Käufer findet. Auch die Umstände des Leerstands sind daher für die spätere Veranlagung maßgeblich.

Die Stadt hofft, auf diese Weise zusätzliches Angebot im privaten Mietsektor zu schaffen. Wie viele Wohnungen tatsächlich auf den Markt gelangen, dürfte jedoch vom Zustand der Gebäude und von den Kosten notwendiger Renovierungen abhängen. Gerade bei älteren Immobilien kann der finanzielle Aufwand einer schnellen Wiedervermietung entgegenstehen. Hinzu kommen Fälle, in denen ungeklärte Erbschaften oder mehrere Eigentümer Entscheidungen verzögern.

Vor Ort stößt das Vorhaben deshalb auf geteilte Reaktionen. Befürworter verweisen auf Haushalte, die trotz intensiver Suche keine geeignete Mietwohnung finden. Kritiker halten dagegen, dass Leerstand nicht immer auf bewusster Spekulation beruhe und die Steuer Eigentümer treffen könne, die ihre Immobilie aus finanziellen oder rechtlichen Gründen vorerst nicht nutzen können. Die gesetzlichen Ausnahmen werden für die praktische Anwendung entsprechend wichtig sein.

Berechnet wird die Abgabe auf Grundlage des katasterlichen Mietwerts. In Gemeinden außerhalb angespannter Zonen darf der kommunal beschlossene Steuersatz nach der Neuregelung höchstens 50 Prozent betragen. Welchen Satz Saintes festlegt, muss die Stadt im Rahmen ihres kommunalen Beschlusses bestimmen.

Quellen

  • Franceinfo
  • Service-Public.fr
  • Ville de Saintes

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).