Wirtschaft

France 2 untersucht den Streit um zwei Pestizide

Eine neue Ausgabe von "Complément d'enquête" rekonstruiert den Konflikt um Ausnahmen für Acetamiprid und Flupyradifuron. France 2 zeigt die Reportage am 3. September.

Paris – 01.09.2026: Auf den Höfen geht es um Ernten, Einkommen und den Schutz vor Schädlingen. In Paris wird zugleich über Gesetzestexte, wissenschaftliche Bewertungen und die Zukunft der französischen Landwirtschaft gestritten. Die Sendung "Complément d'enquête" widmet sich am 3. September den Pestiziden Acetamiprid und Flupyradifuron. France 2 kündigt die Ausgabe unter dem Titel "Pestizide: Im Zentrum des Schlachtfelds" an.

Der Anlass ist aktuell: Das Gesetz zur Dringlichkeit für den Schutz und die Ernährungssouveränität der Landwirtschaft wurde am 18. August 2026 verkündet. Es eröffnet unter engen Bedingungen zeitlich begrenzte Ausnahmen vom französischen Verbot bestimmter Pflanzenschutzmittel. Zuvor hatte der Verfassungsrat über das Gesetz entschieden; die Bestimmungen zu den möglichen Ausnahmen blieben im verkündeten Text bestehen.

Acetamiprid darf damit nicht wieder flächendeckend eingesetzt werden. Das Gesetz sieht für Haselnusskulturen eine Ausnahme von einem Jahr vor, die höchstens zweimal verlängert werden kann. Voraussetzung sind eine schwere Bedrohung der Produktion, fehlende oder eindeutig unzureichende Alternativen, ein Forschungsplan für Ersatzlösungen und Maßnahmen gegen die Abdrift des Mittels. Zusätzlich ist eine Zulassung nach europäischem Pflanzenschutzrecht erforderlich.

Für Flupyradifuron gelten vergleichbare Hürden. Die mögliche Ausnahme betrifft behandeltes Saatgut sowie Anwendungen bei Kirschen und Äpfeln. Auch hier soll die Nationale Agentur für Lebensmittelsicherheit, Umwelt und Arbeit, kurz Anses, nach einer Befassung durch das Landwirtschaftsministerium entscheiden. Sie muss Gesundheits- und Umweltrisiken ebenso berücksichtigen wie vorgesehene Schutzmaßnahmen. Die Ausnahme endet, sobald eine der gesetzlichen Voraussetzungen nicht mehr erfüllt ist.

Die Auseinandersetzung berührt zwei sehr unterschiedliche Wirklichkeiten. Landwirtschaftliche Vertreter verweisen auf den Schädlingsbefall von Kulturen, fehlende wirksame Mittel und die Konkurrenz aus Ländern mit anderen Regeln. Umweltverbände und Teile der Opposition warnen vor Risiken für Bestäuber, Ökosysteme und die menschliche Gesundheit. Bereits im Sommer 2025 hatte eine Petition gegen die damalige Loi Duplomb mehr als zwei Millionen Unterschriften erhalten.

Die Redaktion von "Complément d'enquête" will nach Angaben von France Télévisions den politischen und medialen Kampf hinter diesen Positionen nachzeichnen. Untersucht werden auch Aussagen in sozialen Netzwerken und die Frage, wie belastbar Behauptungen über gesundheitliche Folgen von Acetamiprid sind. Die Reportage will die Argumente beider Seiten prüfen, statt sie lediglich gegenüberzustellen.

Für die betroffenen Betriebe ist das Gesetz somit kein Freibrief, sondern ein Verfahren mit mehreren Schranken. Weder seine Verkündung noch die Fernsehdokumentation ersetzen die fachliche Einzelfallentscheidung der Anses und die erforderlichen europäischen Zulassungen. France 2 und france.tv zeigen "Complément d'enquête" am 3. September 2026 um 23 Uhr.

Quellen

  • Franceinfo: Ankündigung von Complément d'enquête
  • France Télévisions: Pressemitteilung zu Complément d'enquête
  • Légifrance: Gesetz Nr. 2026-796 vom 18. August 2026
  • Légifrance: Entscheidung Nr. 2026-914 DC des Verfassungsrats

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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