Politik & Gesellschaft

François Bayrou muss erneut vor Gericht

Der frühere französische Premierminister François Bayrou steht ab 9. September in Paris erneut wegen der Beschäftigung parlamentarischer Assistenten des MoDem vor Gericht. In erster Instanz war er 2024 freigesprochen worden.

Paris – 07.09.2026: François Bayrou muss sich vom 9. September an vor dem Berufungsgericht von Paris erneut im Verfahren um parlamentarische Assistenten des Mouvement démocrate verantworten. Der frühere französische Premierminister sagte vor Beginn der Verhandlung, er sei vollkommen gelassen. Der Prozess soll bis zum 2. Oktober dauern und findet im Justizpalast auf der Île de la Cité statt.

Die Staatsanwaltschaft hatte gegen Bayrous Freispruch Berufung eingelegt. Das Pariser Strafgericht sprach den Vorsitzenden des Mouvement démocrate am 5. Februar 2024 wegen verbleibender Zweifel frei. Zehn weitere Angeklagte wurden verurteilt. Auch das Mouvement démocrate und dessen Vorgängerpartei Union pour la démocratie française wurden als juristische Personen schuldig gesprochen.

Im Kern geht es um die Finanzierung von Mitarbeitern französischer Abgeordneter im Europäischen Parlament. Nach Auffassung der Ermittler und der Anklage wurden europäische Mittel zwischen 2005 und 2017 teilweise zur Bezahlung von Personen verwendet, die tatsächlich für die Parteizentralen der Union pour la démocratie française und später des Mouvement démocrate arbeiteten. Bayrou ist wegen Beihilfe zur Veruntreuung öffentlicher Gelder angeklagt.

Parteimitarbeiter dürfen grundsätzlich auch Aufgaben für Abgeordnete übernehmen. Maßgeblich ist jedoch, ob ihre aus europäischen Mitteln bezahlte Tätigkeit tatsächlich und nachweisbar dem parlamentarischen Mandat diente. Die Vergütung von Assistenten wird aus dem Haushalt des Europäischen Parlaments finanziert. Allgemeine Parteiarbeit darf daraus nicht bezahlt werden. Diese Abgrenzung steht erneut zur Prüfung.

Das erstinstanzliche Urteil unterschied zwischen den organisatorischen Praktiken der Parteien und dem persönlichen Tatnachweis gegen Bayrou. Das Gericht sah damals keinen hinreichend sicheren Beleg dafür, dass der Parteivorsitzende von konkreten missbräuchlichen Beschäftigungsverhältnissen wusste oder sie veranlasst hatte. Im Berufungsverfahren werden Tatsachen, Dokumente und Zeugenaussagen noch einmal umfassend gewürdigt.

Für Bayrou besitzt der Prozess trotz des lange zurückliegenden Tatzeitraums politische Bedeutung. Als langjähriger Vorsitzender des Mouvement démocrate steht er für die personelle Kontinuität zwischen der Union pour la démocratie française und der 2007 gegründeten Nachfolgepartei. Das Verfahren betrifft damit zugleich die Verantwortung der Parteiführung für den Einsatz europäischer Gelder.

Eine Verurteilung in zweiter Instanz wäre noch nicht zwangsläufig rechtskräftig, da weitere Rechtsmittel möglich wären. Nach den Feststellungen des ersten Verfahrens betrafen die verurteilten Vorgänge zehn Arbeitsverträge mit einem Gesamtvolumen von rund 250.000 Euro. Für den Berufungsprozess sind Verhandlungstermine vom 9. September bis zum 2. Oktober vorgesehen.

Quellen

  • Franceinfo
  • Cour d'appel de Paris
  • Le Parisien mit Agence France-Presse
  • Le Monde

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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