Politik & Gesellschaft

François Bayrou steht im MoDem-Assistentenfall erneut vor Gericht

Vor dem Pariser Berufungsgericht beginnt das Verfahren gegen François Bayrou und zwölf weitere Angeklagte. Der frühere Premierminister war 2024 in erster Instanz freigesprochen worden.

Paris – 09.09.2026: Vor dem Pariser Berufungsgericht beginnt an diesem Mittwoch ein Verfahren, das François Bayrou nach seinem Freispruch erneut mit der Justiz konfrontiert. Der Vorsitzende des Mouvement démocrate muss sich gemeinsam mit zwölf weiteren Angeklagten wegen des Vorwurfs verantworten, europäische Mittel für parlamentarische Assistenten zweckwidrig verwendet zu haben. Die Verhandlung ist bis zum 5. Oktober angesetzt.

Im Kern geht es um Beschäftigungsverhältnisse aus den Jahren 2005 bis 2017. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass Mitarbeiter von Europaabgeordneten der früheren Union pour la démocratie française und später des MoDem ganz oder teilweise für die Parteiorganisation in Paris tätig gewesen sein sollen. Nach diesem Vorwurf wurden sie dennoch aus dem Budget des Europäischen Parlaments für parlamentarische Mitarbeiter bezahlt.

Bayrou wird Beihilfe zur Veruntreuung öffentlicher Gelder vorgeworfen. Er bestreitet, von einem rechtswidrigen System gewusst oder es angeordnet zu haben. Im Februar 2024 hatte das Pariser Strafgericht ihn freigesprochen, weil es Zweifel an seiner persönlichen Kenntnis der Vorgänge sah. Damit war das Verfahren jedoch nicht beendet: Die Staatsanwaltschaft legte gegen den Freispruch Berufung ein.

Das erstinstanzliche Urteil hatte den MoDem und dessen Vorgängerorganisation Union pour la démocratie française verurteilt. Auch mehrere frühere Verantwortliche erhielten Strafen, darunter der ehemalige Justizminister Michel Mercier. Die Richter sahen bei einem Teil der Angeklagten den Vorwurf bestätigt, dass europäische Gelder zur Finanzierung von Personalkosten der Partei verwendet worden seien. Gegen weitere Urteile wurde ebenfalls Berufung eingelegt.

Für Bayrou ist die Verhandlung persönlich und politisch heikel. Der langjährige Bürgermeister von Pau übernahm nach seinem Ausscheiden aus dem Amt des Premierministers im September 2025 wieder eine stärkere Rolle an der Spitze seiner Partei. Vor dem Berufungsgericht wird erneut geprüft, welche Kenntnis er von Verträgen, Personalentscheidungen und internen Hinweisen zur tatsächlichen Tätigkeit der Assistenten hatte.

Die Berufungskammer überprüft die Akten und Aussagen nicht bloß formal, sondern verhandelt den Sachverhalt neu. Sie kann den Freispruch bestätigen oder zu einem anderen Urteil gelangen. Neben Bayrou stehen frühere Europaabgeordnete, Parteifunktionäre und ein damaliger parlamentarischer Mitarbeiter vor Gericht. Für sämtliche Angeklagte gilt die Unschuldsvermutung.

Der Fall betrifft eine zentrale Grenze bei der Verwendung europäischer Haushaltsmittel: Mitarbeiter, deren Gehalt aus dem Etat des Europäischen Parlaments stammt, müssen tatsächlich parlamentarische Aufgaben erfüllen. Parteiarbeit außerhalb ihrer bezahlten Tätigkeit ist nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Gegenstand der Anklage ist jedoch der Verdacht, dass reguläre Arbeit für die Partei mit Mitteln finanziert wurde, die ausschließlich für die Tätigkeit der Europaabgeordneten bestimmt waren.

Quellen

  • TF1 Info
  • Le Monde
  • Le Parisien

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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