Paris – 29.07.2026: Das französische Innenministerium hat eine Ausweisungsverfügung gegen die russische Medienkommentatorin Xenia Fedorova erlassen. Das berichtete Franceinfo am Mittwoch unter Berufung auf das Ministerium. Fedorova leitete früher den Sender RT France und tritt inzwischen regelmäßig in Medien des Unternehmers Vincent Bolloré auf. Einzelheiten zur rechtlichen Begründung, zu einer möglichen Vollstreckung und zu Rechtsmitteln wurden zunächst nicht bekannt.
Der Entscheidung ging eine politische Kontroverse voraus. Das französische Außenministerium hatte Fedorova wiederholt vorgeworfen, Positionen des Kremls im französischen Medienraum zu verbreiten. Bei einer Pressekonferenz am 23. Juli erklärte ein Sprecher des Quai d'Orsay, die Behörden verfolgten ihre Situation und stünden dazu mit dem Innenministerium in Verbindung. Fedorova übernehme russische Propagandanarrative und verbreite Desinformation, lautet der Vorwurf.
Mit der Ausweisungsverfügung verschärft die Regierung ihr Vorgehen gegen die Kommentatorin erheblich. Durch ihre frühere Funktion bei RT France und spätere Auftritte bei CNews, Europe 1 und weiteren Medien der Bolloré-Gruppe wurde sie zu einer umstrittenen Stimme in der französischen Debatte über Russland und den Krieg gegen die Ukraine. Kritiker sehen in ihrer Präsenz einen Teil russischer Einflussnahme; ihre Unterstützer berufen sich auf die publizistische Meinungsfreiheit.
RT France war der französische Ableger des staatlich finanzierten russischen Senders RT. Nach dem russischen Großangriff auf die Ukraine im Februar 2022 setzte die Europäische Union die Verbreitung von RT-Inhalten aus. Fedorova gehörte damals bereits zu den bekanntesten Vertreterinnen des Senders in Frankreich. Ihre anschließende Tätigkeit in französischen Medien löste wiederholt Kritik aus.
Eine Ausweisungsverfügung ist eine Verwaltungsentscheidung, kein strafrechtliches Urteil. Sie kann gegen Ausländer ergehen, wenn die Behörden deren Aufenthalt als Gefahr für die öffentliche Ordnung oder für grundlegende Interessen des Staates bewerten. Betroffene können eine solche Entscheidung gerichtlich anfechten und unter bestimmten Voraussetzungen einstweiligen Rechtsschutz beantragen. Ob Fedorova bereits Rechtsmittel eingelegt hat, war am Mittwoch nicht bekannt.
Der Vorgang berührt zugleich Frankreichs Umgang mit mutmaßlichen russischen Einflussoperationen. Paris warnt seit Jahren vor Desinformation, digitaler Einflussnahme und hybriden Angriffen gegen europäische Staaten. Am 13. Juli schrieb das Außenministerium russischen Stellen zudem böswillige Cyberaktivitäten zu, die nach französischer Darstellung der Spionage dienten.
Fedorova hat die politischen Vorwürfe gegen sie in der Vergangenheit zurückgewiesen. Auch Vertreter der Medien, für die sie arbeitet, verteidigten ihre Beiträge als Teil des publizistischen Meinungsspektrums. Nun wird die Auseinandersetzung in einem ausländerrechtlichen Verfahren fortgeführt.
Quellen
- Franceinfo
- Ministerium für Europa und auswärtige Angelegenheiten Frankreichs
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).