Politik & Gesellschaft

Xenia Fedorova soll von französischer Ausweisungsverfügung betroffen sein

Nach französischen Medienberichten liegt gegen die frühere Leiterin von RT France eine Ausweisungsverfügung vor. Das Innenministerium bestätigte den Vorgang bis Mittwoch nicht öffentlich.

Paris – 29.07.2026: Gegen Xenia Fedorova, die frühere Leiterin des russischen Senders RT France und heutige Medienkommentatorin, ist nach französischen Medienberichten eine Ausweisungsverfügung ergangen. Die Entscheidung soll ihre Entfernung aus Frankreich vorbereiten. Eine öffentliche Bestätigung des Innenministeriums lag am Mittwoch bis Redaktionsschluss nicht vor. Unbekannt blieben auch das Zustellungsdatum, die konkrete Begründung und mögliche Rechtsmittel.

Fedorova besitzt den Berichten zufolge einen 2024 erneuerten Aufenthaltstitel mit zehnjähriger Gültigkeit. Ein solcher Titel schützt grundsätzlich vor einem kurzfristigen Verlust des Aufenthaltsrechts, schließt eine Ausweisung aber nicht in jedem Fall aus. Die französischen Behörden können sie unter engen rechtlichen Voraussetzungen anordnen, etwa wenn sie eine schwere und gegenwärtige Gefahr für die öffentliche Ordnung oder grundlegende Interessen des Staates annehmen. Betroffene können eine solche Verfügung gerichtlich anfechten.

Der berichtete Schritt folgt auf eine Phase wachsender politischer und diplomatischer Kritik an Fedorovas öffentlichen Auftritten. Das französische Außenministerium erklärte am 23. Juli, sie orientiere sich seit Langem an der Propaganda des Kreml. Außenminister Jean-Noël Barrot hatte ihre Äußerungen zuvor wiederholt scharf kritisiert. Die Regierung ordnet den Vorgang damit in die Debatte über ausländische Einflussnahme und mögliche Gefahren für Frankreichs Sicherheitsinteressen ein.

Fedorova kam 2017 nach Paris und war für den Aufbau von RT France verantwortlich. Der französische Ableger des staatlich finanzierten russischen Senders stellte seinen Betrieb im Januar 2023 ein, nachdem seine Konten eingefroren worden waren. Vorausgegangen war das europäische Verbot der Verbreitung von RT-Angeboten infolge des russischen Angriffs auf die Ukraine. Seit dem Ende des Senders tritt Fedorova regelmäßig als Kommentatorin in Medien des von Vincent Bolloré geprägten Umfelds auf, darunter CNews und Europe 1. Ihre Aussagen zum Krieg und zur französischen Russlandpolitik lösten wiederholt Kontroversen aus.

Am 22. Juli war Fedorova nicht in das 21. Sanktionspaket der Europäischen Union gegen Russland aufgenommen worden. Mehrere Abgeordnete des Europäischen Parlaments hatten zuvor verlangt, sie wegen mutmaßlich koordinierter Desinformation und Informationsmanipulation auf die europäische Sanktionsliste zu setzen. Solche EU-Maßnahmen können Einreisebeschränkungen und das Einfrieren vorhandener Vermögenswerte umfassen.

Eine französische Ausweisungsverfügung wäre davon rechtlich unabhängig. Sie bedeutet weder, dass Fedorova bereits ausgereist ist, noch dass eine Abschiebung unmittelbar bevorsteht. Für den weiteren Verlauf sind die Zustellung, eine mögliche gerichtliche Anfechtung und gegebenenfalls die Organisation des Vollzugs maßgeblich. Bis zu einer Stellungnahme der zuständigen Behörden bleibt der Verfahrensstand ungeklärt.

Quellen

  • France Diplomatie
  • Le Monde
  • Aktuelle französische Medienberichte

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

Ende des Artikels