Paris – 30.07.2026: Die französischen Behörden haben der russischen Journalistin Xenia Fedorova, der früheren Leiterin von RT France, eine Ausweisungsverfügung zugestellt. Das berichtete Franceinfo am Donnerstag. Fedorova tritt inzwischen regelmäßig als Kommentatorin bei CNews und Europe 1 auf und schreibt für das Journal du dimanche. Die Regierung wirft ihr vor, kremlnahe Narrative zu verbreiten und damit grundlegende Interessen Frankreichs zu gefährden.
Der Schritt folgt auf mehrere Wochen öffentlicher Debatten über Fedorovas Rolle in der französischen Medienlandschaft. Das Außenministerium bezeichnete sie am 23. Juli als Akteurin, die aktiv Desinformation verbreite und sich an der Propaganda des Kreml orientiere. Der Sprecher des Quai d'Orsay bestätigte damals Gespräche mit dem Innenministerium über mögliche Maßnahmen, nannte jedoch keine Einzelheiten.
Fedorova leitete RT France seit dem Aufbau des Senders im Jahr 2017. Der staatlich finanzierte russische Kanal stellte seinen Betrieb in Frankreich 2023 ein. Bereits im März 2022 hatte die Europäische Union die Verbreitung von RT und Sputnik ausgesetzt. Brüssel begründete die Entscheidung damit, dass Russland beide Medien gezielt zur Rechtfertigung und Unterstützung seines Angriffskrieges gegen die Ukraine einsetze.
Nach dem Ende von RT France blieb Fedorova in französischen Medien präsent. 2024 erhielt sie eine zehn Jahre gültige Aufenthaltskarte. Innenminister Laurent Nuñez erklärte im Juni, deren Verlängerung sei nach den gesetzlichen Voraussetzungen und ohne politische Intervention erfolgt. Er wies zugleich darauf hin, dass ein gültiger Aufenthaltstitel staatliche Maßnahmen nicht ausschließe, wenn die öffentliche Ordnung oder grundlegende Interessen der Nation gefährdet seien.
Eine Ausweisung ist rechtlich von einer gewöhnlichen Verpflichtung zur Ausreise zu unterscheiden. Sie gehört zu den schärfsten Instrumenten des französischen Aufenthaltsrechts und verlangt eine konkrete behördliche Gefahrenbewertung. Die Verfügung muss begründet und der betroffenen Person zugestellt werden. Fedorova kann sie gerichtlich anfechten. Welche Rechtsgrundlage die Behörden im Einzelnen heranziehen, welche Fristen gelten und wann ein Vollzug möglich wäre, war zunächst nicht bekannt.
Der Vorgang verbindet die französische Abwehr mutmaßlicher russischer Einflussoperationen mit einer grundrechtlich heiklen Frage: Unter welchen Voraussetzungen darf der Staat gegen die publizistische Tätigkeit einer ausländischen Staatsangehörigen vorgehen? Fedorovas Unterstützer sehen in der Verfügung einen Angriff auf die Meinungsvielfalt. Die Behörden stellen dagegen nicht einzelne kontroverse Äußerungen heraus, sondern den Vorwurf einer fortgesetzten Beteiligung an von Russland gesteuerten Desinformationskampagnen.
Fedorova stand nach bisherigen Berichten nicht auf einer Sanktionsliste der Europäischen Union. Frankreich verfolgt den Fall daher mit den Mitteln des nationalen Aufenthalts- und Sicherheitsrechts. Über die Rechtmäßigkeit der Verfügung könnten nun die französischen Verwaltungsgerichte entscheiden.
Quellen
- Franceinfo
- Französisches Außenministerium
- Public Sénat
- Service-Public.fr
- Le Monde
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).