Paris – 13.09.2026: Die französische Regierung erwägt für den Staatshaushalt 2027 eine befristete Steuererleichterung bei familiären Schenkungen. Nach Informationen von Franceinfo könnten Geldübertragungen von bis zu 50.000 Euro steuerfrei bleiben. Damit soll privates Sparvermögen schneller jüngeren Familienmitgliedern zugutekommen und für Konsum, Wohneigentum oder Investitionen verfügbar werden. Ein Gesetzentwurf mit den genauen Bedingungen lag am Sonntag noch nicht öffentlich vor.
Bei der genannten Summe handelt es sich daher zunächst nicht um eine allgemeine Neuregelung des Erbrechts, sondern um eine mögliche zusätzliche und zeitlich begrenzte Ausnahme von der Schenkungssteuer. Ungeklärt ist, welche Verwandtschaftsgrade erfasst würden, ob der Freibetrag je Schenker oder je Empfänger gelten und ob die Verwendung des Geldes an bestimmte Zwecke gebunden wäre. Auch zur Laufzeit und zu möglichen Altersgrenzen für Schenker und Begünstigte wurden noch keine belastbaren Einzelheiten bekannt.
Nach geltendem Recht können Eltern einem Kind alle 15 Jahre Vermögen im Wert von bis zu 100.000 Euro steuerfrei übertragen. Daneben besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein besonderer Freibetrag von 31.865 Euro für Geldschenkungen. Dafür darf der Schenker grundsätzlich nicht älter als 80 Jahre sein; der Empfänger muss volljährig oder für volljährig erklärt sein. Beide Freibeträge können sich unter den gesetzlichen Voraussetzungen ergänzen. Eine neue Entlastung müsste deshalb klar von den bestehenden Regeln abgegrenzt werden.
Seit dem 1. Januar 2026 müssen familiäre Geldschenkungen grundsätzlich über das persönliche, gesicherte Onlinekonto bei der französischen Steuerverwaltung erklärt werden. Andere Meldewege sind nur in Ausnahmefällen vorgesehen. Die erwogene Reform beträfe daher nicht zwangsläufig die Erklärungspflicht, sondern vor allem die steuerliche Behandlung. Eine genaue Dokumentation bliebe für Familien unerlässlich, weil Freibeträge, Fristen und persönliche Voraussetzungen über eine mögliche Abgabe entscheiden.
Die Überlegung knüpft an eine bereits geltende Sonderregelung an. Familiäre Geldschenkungen können vom 15. Februar 2025 bis zum 31. Dezember 2026 unter festgelegten Voraussetzungen steuerfrei bleiben, wenn die Empfänger das Geld für den Erwerb einer neuen Wohnung oder für energetische Sanierungsarbeiten verwenden. Insgesamt sind dabei Übertragungen von bis zu 300.000 Euro möglich. Die Begünstigung ist zweckgebunden und läuft nach derzeitiger Rechtslage Ende 2026 aus.
Eine weitere Freistellung könnte den Vermögensübergang zwischen den Generationen beschleunigen und Nachfrage in Bereichen fördern, die unter hohen Finanzierungskosten leiden. Zugleich müsste der Staat geringere Einnahmen aus der Schenkungssteuer hinnehmen. Ob der Freibetrag tatsächlich in den Haushaltsentwurf für 2027 aufgenommen wird, ist noch offen. Rechtswirksam würde er erst nach der Verabschiedung eines entsprechenden Gesetzes.
Quellen
- Franceinfo
- Französische Steuerverwaltung
- Service-Public.fr
- Französisches Haushaltsministerium
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).