Wirtschaft

Frankreich prüft neue Abgaben auf betriebliche Sparleistungen

Die französische Regierung erwägt neue Sozialabgaben auf Teile der betrieblichen Sparleistungen. Die Einnahmen könnten 2027 zur Finanzierung der Sozialversicherung beitragen.

Paris – 07.09.2026: Die französische Regierung prüft, Teile der betrieblichen Sparleistungen stärker mit Sozialabgaben zu belasten. Betroffen sein könnten Prämien aus Gewinn- und Erfolgsbeteiligungen sowie Zuschüsse von Arbeitgebern zu betrieblichen Sparplänen. Die Überlegung gehört zu den Vorbereitungen für den Finanzierungshaushalt der Sozialversicherung 2027. Ein konkreter Gesetzentwurf oder ein möglicher Abgabesatz liegen bislang nicht vor.

Zuerst hatte die Wirtschaftszeitung Les Echos über das Vorhaben berichtet. Der Wirtschaftsminister bestätigte Franceinfo anschließend, dass die Regierung diesen Ansatz untersucht. Geprüft wird demnach, ob bislang begünstigte Bestandteile der betrieblichen Sparmodelle ganz oder teilweise in die Bemessungsgrundlage für Sozialabgaben einbezogen werden könnten. Eine politische Entscheidung über die Ausgestaltung der Reform ist noch nicht gefallen.

Betriebliche Sparleistungen sollen Beschäftigte am wirtschaftlichen Ergebnis ihres Unternehmens beteiligen und langfristiges Sparen fördern. Dazu zählen insbesondere die gesetzlich geregelte Gewinnbeteiligung, freiwillige erfolgsabhängige Prämien und Zuschüsse des Arbeitgebers zu Sparplänen. Diese Leistungen sind vom regulären Lohn getrennt und dürfen ihn nicht ersetzen. Ihre steuerliche und sozialrechtliche Behandlung ist an Bedingungen und Höchstgrenzen gebunden.

Nach Angaben des französischen Wirtschaftsministeriums sind Gewinn- und Erfolgsbeteiligungen für Beschäftigte grundsätzlich von den regulären Sozialversicherungsbeiträgen befreit. Sie unterliegen jedoch der allgemeinen Sozialabgabe sowie dem Beitrag zum Abbau der Sozialschuld. Werden die Beträge fristgerecht in einen betrieblichen Sparplan eingezahlt, kann außerdem eine Befreiung von der Einkommensteuer gelten. Auch Arbeitgeberzuschüsse genießen innerhalb festgelegter Grenzen besondere Bedingungen.

Eine zusätzliche Abgabe würde den finanziellen Vorteil dieser Instrumente schmälern. Je nach Modell könnten Unternehmen höhere Kosten tragen oder Beschäftigte geringere Nettobeträge auf ihren Sparkonten erhalten. Noch offen ist, welche Leistungen erfasst würden, ob Ausnahmen für kleine und mittlere Unternehmen vorgesehen wären und welchen Umfang die Belastung hätte.

Die Regierung sucht zusätzliche Einnahmen für die Sozialversicherung. Aus deren Haushalt werden unter anderem die gesetzliche Krankenversicherung, Renten, Familienleistungen und Teile der Pflege finanziert. Änderungen an den Abgaben müssten in das Gesetz zur Finanzierung der Sozialversicherung aufgenommen und vom Parlament beschlossen werden.

Besonders relevant ist die Prüfung für Unternehmen mit 11 bis 49 Beschäftigten. Seit dem 1. Januar 2025 müssen bestimmte Firmen dieser Größe ihre Beschäftigten am geschaffenen Wert beteiligen, sofern sie über drei Jahre festgelegte Gewinnschwellen erreichen. Dafür können sie Gewinn- oder Erfolgsbeteiligungen, Zuschüsse zu Sparplänen oder eine Prämie zur Wertbeteiligung einsetzen. Die erwogene Abgabe träfe somit Instrumente, deren stärkere Verbreitung der Staat erst seit Kurzem fördert.

Quellen

  • Franceinfo
  • Ministerium für Wirtschaft und Finanzen Frankreichs

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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