Politik & Gesellschaft

Frankreich stoppt Schockgranaten bei Schülerprotesten

Nach der schweren Verletzung eines 15-Jährigen in Lens setzt Frankreich Schockgranaten bei Schülerprotesten vorläufig nicht mehr ein. Die Entscheidung betrifft einen bestimmten Granatentyp und lässt die übrigen Regeln für Polizeieinsätze unverändert.

Lens – 08.10.2026: Nach der schweren Verletzung eines 15-jährigen Schülers in Lens hat Innenminister Laurent Nunez den Einsatz von Schockgranaten bei den laufenden Schülerprotesten vorläufig ausgesetzt. Der Jugendliche verlor am Montag, dem 5. Oktober, durch die Explosion einer Polizeigranate eine Hand. Die Maßnahme gilt ausdrücklich für Einsätze im Zusammenhang mit der Schülerbewegung und bis zur Klärung der Umstände.

Betroffen ist nach Medienberichten die Schockgranate EF-SON, die erst seit rund einem Jahr von französischen Sicherheitskräften eingesetzt wird. Sie wird mit einem Abschussgerät abgefeuert und soll Menschen durch einen extrem lauten Knall abschrecken und auf Distanz halten. Die Generaldirektion der Nationalpolizei ordnete die vorsorgliche Aussetzung bereits am 6. Oktober an; Nunez bestätigte sie am folgenden Tag öffentlich.

Frankreich fasst solche Einsatzmittel unter dem Begriff der Waffen mittlerer Zwangsintensität zusammen. Dazu gehören Reizgasgeräte und Tränengasgranaten, Schlagstöcke, Wasserwerfer, Distanzwaffen mit Gummigeschossen sowie bestimmte Granaten. Die Bezeichnung sagt wenig über die möglichen Folgen aus: Je nach Entfernung, Einsatzort und Verhalten der Betroffenen können insbesondere Geschosse und explosive Effekte schwere Verletzungen verursachen.

Der rechtliche Rahmen ist im Gesetzbuch für innere Sicherheit und in der polizeilichen Berufsethik festgelegt. Polizisten und Gendarmen dürfen Gewalt nur anwenden, wenn sie zwingend erforderlich ist; der Einsatz muss dem konkreten Ziel und der jeweiligen Bedrohung angemessen sein. Bei Menschenansammlungen ist der Waffengebrauch zudem an besondere Voraussetzungen gebunden, etwa an Gewalt gegen Einsatzkräfte oder die Unmöglichkeit, einen besetzten Bereich anders zu verteidigen.

Die französische Polizeidoktrin verlangt grundsätzlich eine abgestufte Reaktion. Vorrang haben Kommunikation, räumliche Trennung und die Möglichkeit, einen Ort zu verlassen. Erst wenn diese Mittel nicht ausreichen, kann körperlicher Zwang folgen. Reizgas und Wasserwerfer sollen vor allem Gruppen auf Abstand halten. Distanzwaffen und bestimmte Granaten sind für Lagen vorgesehen, in denen Einsatzkräfte angegriffen werden oder erhebliche Gewalt droht.

Für Distanzwaffen gelten zusätzliche Vorsichtsregeln. Der Werfer für Gummigeschosse, in Frankreich meist LBD genannt, darf nicht wahllos in Menschenmengen eingesetzt werden. Seine Verwendung bei Einsätzen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung soll nach staatlichen Vorgaben möglichst aufgezeichnet werden. Debatten über schwere Verletzungen hatten bereits zur Ausmusterung älterer offensiver Granaten und bestimmter Handgranaten geführt.

Die Aussetzung der EF-SON ändert die allgemeine Rechtsgrundlage für Polizeieinsätze nicht, zieht aber bei den Schülerprotesten eine engere operative Grenze. Sie betrifft eine Waffe mit Knallwirkung, nicht den Einsatz von Tränengas, Wasserwerfern oder LBD insgesamt. Ob die EF-SON darüber hinaus aus dem Einsatz genommen wird, hängt von der Untersuchung des Vorfalls vor dem Lycée Auguste-Béhal in Lens ab.

Quellen

  • Franceinfo
  • Le Monde
  • RTL
  • Französisches Innenministerium
  • Legifrance
  • Assemblée nationale

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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