Politik & Gesellschaft

Xenia Fedorova spricht nach Ausweisungsanordnung und Vermögenssperre von politischem Druck

Die russische Kommentatorin Xenia Fedorova weist die gegen sie verfügte Ausweisung und die auf sechs Monate befristete Sperre ihrer Vermögenswerte als politische Zensur zurück. Frankreichs Behörden begründen die Maßnahmen mit dem Schutz grundlegender Staatsinteressen…

Paris – 31.07.2026: Die russische Medienkommentatorin Xenia Fedorova hat die gegen sie verfügte Ausweisung und das Einfrieren ihrer Vermögenswerte als politische Maßnahmen kritisiert. In einer am Freitag auf X veröffentlichten Stellungnahme sprach die frühere Leiterin von RT France von Zensur und politischem Druck. Sie reagierte damit auf zwei Verwaltungsakte der französischen Regierung, die binnen weniger Tage bekannt geworden waren.

Nach Angaben des Innenministeriums erhielt Fedorovas Rechtsbeistand am Mittwoch, dem 29. Juli, die Ausweisungsanordnung. Dem Dokument zufolge wertet der Staat ihr Verhalten als Beeinträchtigung grundlegender Interessen Frankreichs. Ihre weitere Anwesenheit im Land stelle deshalb eine besonders schwere und gegenwärtige Gefahr für die öffentliche Ordnung dar. Die Anordnung stützt sich auf das Ausländerrecht; sie ist von einer strafrechtlichen Verurteilung zu unterscheiden.

Am Donnerstag, dem 30. Juli, verfügten Innen- und Wirtschaftsministerium zudem eine sechsmonatige Sperre von Fedorovas Geldmitteln und wirtschaftlichen Ressourcen. Sie erfasst laut der im Amtsblatt veröffentlichten Regelung Vermögen, das ihr gehört, von ihr gehalten oder kontrolliert wird. Zugleich ist es untersagt, ihr oder von ihr kontrollierten Organisationen unmittelbar oder mittelbar Finanzmittel und wirtschaftliche Ressourcen bereitzustellen.

Das nationale Verfahren zum Einfrieren von Vermögen ist im französischen Währungs- und Finanzgesetzbuch geregelt. Es erlaubt dem Staat, Vermögenswerte unter bestimmten Voraussetzungen zeitlich befristet zu blockieren, bedeutet aber keine Einziehung des Eigentums. Gegen einen entsprechenden Erlass kann die betroffene Person nach der Benachrichtigung binnen zwei Monaten einen Verwaltungsrechtsbehelf einlegen oder vor dem Verwaltungsgericht Paris klagen.

Fedorova leitete RT France bis zur Einstellung des Sendebetriebs. Der russisch finanzierte Sender durfte seit März 2022 infolge europäischer Sanktionen nicht mehr in der Europäischen Union verbreitet werden. Danach trat Fedorova als Kommentatorin in mehreren Medien des Bolloré-Konzerns auf, darunter CNews. Eine parlamentarische Anfrage führte ihre regelmäßige Präsenz im Privatfernsehen zuletzt als Beispiel für die Schwierigkeit an, ausländische Einflussnahme außerhalb formeller Auftragsverhältnisse rechtlich zu erfassen.

Die französische Regierung ordnet Fedorovas öffentliche Beiträge seit Monaten dem Umfeld russischer Desinformationskampagnen zu. Der Ausweisungserlass wirft ihr nach den bekannt gewordenen Begründungen vor, Narrative zu verbreiten, die Kampagnen russischer Behörden entsprächen und auf eine Destabilisierung der öffentlichen Ordnung zielten. Fedorova bestreitet diese Darstellung und sieht ihre Meinungs- und Pressefreiheit verletzt.

Die französischen Maßnahmen wurden erlassen, nachdem Fedorova in der Vorwoche nicht in eine neue europäische Sanktionsliste aufgenommen worden war. Der Fall berührt damit drei getrennte Rechtsbereiche: das französische Aufenthaltsrecht, die nationale Vermögenssperre und die restriktiven Maßnahmen der Europäischen Union. Unmittelbar wirksam sind die Ausweisungsanordnung und die auf sechs Monate begrenzte Finanzsperre.

Quellen

  • Franceinfo
  • Ministère de l'Économie – Direction générale du Trésor
  • Légifrance
  • Assemblée nationale
  • Le Monde

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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