Politik & Gesellschaft

Frankreichs Regierung erwägt Einschnitte bei den Renten

Im Haushalt 2027 will Frankreich knapp 30 Milliarden Euro einsparen. Rund sechs Milliarden Euro könnten auf die Renten entfallen: Zur Debatte stehen eine begrenzte Anpassung an die Inflation und Änderungen bei Steuervorteilen.

Paris – 13.09.2026: Frankreichs Regierung sucht für den Haushalt 2027 nach Einsparungen von knapp 30 Milliarden Euro und nimmt dabei die Renten ins Visier. Nach Angaben von David Amiel, Minister für öffentliche Finanzen, könnten in diesem Ausgabenbereich rund sechs Milliarden Euro eingespart werden. Noch ist offen, welche Maßnahmen das Kabinett vorschlagen wird.

Zur Debatte steht vor allem die gesetzliche Anpassung der Renten an die Inflation. Eine vollständige Anhebung aller Pensionen entsprechend der Preisentwicklung würde den Staat im kommenden Jahr nach Darstellung Amiels mehr als sechs Milliarden Euro kosten. Das Ministerium verweist darauf, dass diese Mehrausgabe bislang nicht gegenfinanziert sei. Möglich wären ein vollständiges Einfrieren der Renten oder eine Erhöhung unterhalb der Inflationsrate.

Eine weitere Option betrifft den steuerlichen Pauschalabzug von zehn Prozent für Rentner. Er wird bei der Einkommensteuer gewährt und orientiert sich an dem Abzug für berufliche Aufwendungen von Arbeitnehmern. Die Regierung deutete an, dass eine vollständige Inflationsanpassung durch die Einschränkung oder Abschaffung dieser Vergünstigung finanziert werden könnte. Konkrete Einkommensgrenzen und Übergangsregeln liegen bislang nicht vor.

Die Instrumente träfen die Ruheständler unterschiedlich. Ein Einfrieren würde die Kaufkraft aller Bezieher gesetzlicher Renten schmälern, unabhängig von der Höhe ihrer Einkünfte. Eine Änderung des Steuerabzugs belastete dagegen vor allem steuerpflichtige Haushalte, darunter auch Rentner mit mittleren Einkommen. In einer Reportage von Franceinfo äußerten Senioren deshalb die Sorge, eine zunächst befristete Belastung könne auf Dauer bestehen bleiben. Einzelne Befragte mit auskömmlichen Pensionen zeigten sich zu einem vorübergehenden Beitrag bereit; andere verwiesen auf ihre knappen finanziellen Spielräume.

Politisch ist das Vorhaben heikel. Seit dem 1. September 2026 gelten bereits Änderungen aus dem Sozialversicherungsgesetz für 2026, darunter neue Bestimmungen für bestimmte Jahrgänge und zusätzliche Ansprüche im Zusammenhang mit Elternschaft. Weitere Sparbeschlüsse würden damit ein System betreffen, das erst vor Kurzem erneut verändert worden ist.

Das Kabinett von Premierminister Sébastien Lecornu steht zugleich unter wachsendem Haushaltsdruck. Die Regierung senkte ihre Wachstumsprognose für 2026 auf 0,5 Prozent und will das öffentliche Defizit unter fünf Prozent der Wirtschaftsleistung drücken. Schwaches Wachstum erschwert dieses Ziel, weil es die Einnahmen aus Steuern und Sozialbeiträgen begrenzt.

Die Entwürfe für den Staatshaushalt und den Sozialversicherungshaushalt 2027 sollen am 30. September 2026 im Ministerrat beraten werden. Erst dann wird erkennbar sein, ob die Regierung die Rentenanpassung begrenzt, den Steuervorteil verändert oder beide Maßnahmen miteinander verbindet. Anschließend müssen die Vorlagen im Parlament beraten werden, wo frühere Eingriffe in die Altersversorgung auf erheblichen Widerstand stießen.

Quellen

  • Franceinfo
  • Le Monde
  • Ministerium für Wirtschaft und Finanzen
  • Service-Public.fr
  • Ministerium für Arbeit und Solidarität

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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