Paris – 14.09.2026: Frankreichs Regierung prüft für den Haushalt 2027 Einsparungen von rund sechs Milliarden Euro bei den Altersrenten. Nach Angaben von Haushaltsminister David Amiel entspricht diese Summe ungefähr den Mehrkosten, die durch eine vollständige Anpassung aller Renten an die Inflation im Jahr 2027 entstünden. Eine endgültige Entscheidung ist noch nicht gefallen; die Abstimmungen über den Haushaltsentwurf dauern an.
Im Wesentlichen stehen zwei Möglichkeiten zur Debatte. Die Regierung könnte die gesetzliche Anpassung der Renten an die Preisentwicklung begrenzen oder aussetzen. Alternativ könnte sie an der Inflationsanpassung festhalten und dafür den steuerlichen Abzug von zehn Prozent auf Renteneinkünfte abschaffen. Beide Varianten würden Rentner belasten, allerdings auf unterschiedliche Weise: Die erste schmälerte unmittelbar ihre Kaufkraft, die zweite erhöhte bei steuerpflichtigen Haushalten die Einkommensteuer.
Der pauschale Abzug wird derzeit bei der Ermittlung des zu versteuernden Renteneinkommens berücksichtigt. Er gilt für die Renten eines Steuerhaushalts, ist jedoch gedeckelt. Für die Einkünfte des Jahres 2025 nennt die französische Steuerverwaltung einen Höchstbetrag von 4.439 Euro. Eine Abschaffung träfe daher vor allem Rentner, die Einkommensteuer zahlen. Haushalte mit niedrigen Bezügen, die schon heute nicht steuerpflichtig sind, wären davon kaum betroffen.
Anders verhielte es sich bei einer ausgesetzten oder nur teilweisen Inflationsanpassung. Sie erfasste grundsätzlich auch Menschen mit niedrigen Renten, sofern die Regierung keine Ausnahmen oder Ausgleichsregelungen vorsähe. Ob eine der diskutierten Maßnahmen nach Einkommen gestaffelt oder sozial abgefedert werden soll, ist bislang nicht bekannt.
Die Überlegungen knüpfen an frühere Haushaltspläne an. Im Finanzgesetzentwurf für 2026 war vorgesehen, den prozentualen Abzug durch einen festen Betrag von 2.000 Euro je Rentner zu ersetzen. Dadurch sollten Menschen mit niedrigen und mittleren Renten vergleichsweise geschont, höhere steuerpflichtige Alterseinkünfte hingegen stärker belastet werden. Eine vollständige Abschaffung des Abzugs ginge darüber hinaus und dürfte größeren politischen Widerstand hervorrufen.
Hinter den Plänen steht der Druck, das öffentliche Defizit zu begrenzen. Die Rentenausgaben gehören wegen der alternden Bevölkerung und ihrer Bindung an die Preisentwicklung zu den dauerhaft wachsenden Posten der französischen Sozialausgaben. Amiels Vergleich mit den Kosten einer vollen Indexierung bedeutet allerdings nicht, dass die gesamten sechs Milliarden Euro über eine einzige Maßnahme aufgebracht werden sollen.
Der Haushaltsentwurf für 2027 soll Ende September vorgelegt werden. Dann dürfte erkennbar werden, ob die Regierung eine Änderung des Steuerrechts, eine geringere Rentenanpassung oder eine Verbindung beider Instrumente vorschlägt. Jede Änderung müsste anschließend das parlamentarische Verfahren durchlaufen. Bis dahin handelt es sich um Arbeitsstände der Regierung, nicht um geltendes Recht.
Quellen
- Franceinfo
- Le Monde
- Französische Steuerverwaltung
- Französisches Haushaltsministerium
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).