Gesundheit

Hausärzte warnen vor sozialen Folgen der Krankengeldreform

MG France kritisiert die verkürzte Bezugsdauer bei langen Arbeitsunfähigkeiten. Besonders gefährdet seien Erkrankte ohne anerkannte schwere Langzeiterkrankung.

Paris – 10.09.2026: Der französische Hausärzteverband MG France warnt vor sozialen Härten infolge der seit Jahresbeginn geltenden Regeln für lange krankheitsbedingte Arbeitsausfälle. Menschen, die länger als sechs Monate arbeitsunfähig sind, deren Leiden aber nicht als vollständig erstattete Langzeiterkrankung anerkannt wird, können ihre Ansprüche auf tägliches Krankengeld nun früher ausschöpfen. Der Verband befürchtet, dass Erkrankte dadurch in finanzielle Not geraten.

Kern der Reform ist die Abschaffung des Sonderstatus für sogenannte nicht befreiende Langzeiterkrankungen. Bis Ende 2025 konnten Versicherte in diesem System für die betreffende Krankheit bis zu drei Jahre lang Krankengeld beziehen. Seit dem 1. Januar 2026 gilt für neu eintretende Fälle grundsätzlich wieder die allgemeine Obergrenze von 360 entschädigten Tagen innerhalb von drei Jahren. Bereits laufende Sonderfälle genießen einen Übergangsschutz.

Nach Angaben der Regierung waren 2022 rund 394.600 Versicherte von diesem Status erfasst. Zu den häufigen Ursachen zählten leichtere Depressionen sowie Erkrankungen des Muskel- und Skelettsystems. Für 2023 bezifferte die Krankenversicherung die Ausgaben auf 3,17 Milliarden Euro bei rund 401.000 Arbeitsunfähigkeiten. Der Gesetzgeber rechnet durch die Reform mit Einsparungen von 100 Millionen Euro im Jahr 2026, 400 Millionen Euro 2027 und 600 Millionen Euro 2028.

MG France bestreitet nicht, dass lange Arbeitsunfähigkeiten medizinisch begleitet und die Ausgaben kontrolliert werden müssen. Der Verband verweist jedoch auf Patienten, die arbeitsunfähig bleiben, ohne die strengen Voraussetzungen für die Anerkennung einer schweren Langzeiterkrankung zu erfüllen. Endet ihr Krankengeld nach 360 Tagen, sind sie womöglich auf Invaliditätsleistungen, eine berufliche Anpassung oder andere Sozialleistungen angewiesen. Für jedes dieser Verfahren gelten eigene medizinische und administrative Bedingungen.

Die Reform verschiebt damit die Grenze zwischen vorübergehender Arbeitsunfähigkeit und dauerhafter Erwerbsminderung. Die Unterlagen zur Finanzierung der Sozialversicherung räumen ein, dass die Zahl der Anträge auf Anerkennung einer schweren Langzeiterkrankung oder auf Invaliditätsleistungen steigen könnte. Zusätzliche Arbeit entstünde beim medizinischen Dienst der Krankenversicherung, der über solche Ansprüche entscheidet.

Seit dem 1. September 2026 ist zudem die Dauer einzelner Krankschreibungen begrenzt. Eine Erstbescheinigung darf grundsätzlich höchstens 31 Tage, eine Verlängerung höchstens 62 Tage umfassen. Ärzte, Hebammen und Zahnärzte können bei medizinischer Notwendigkeit davon abweichen, müssen eine längere Dauer aber begründen. Diese Vorschrift betrifft die einzelne Bescheinigung und nicht unmittelbar die Gesamtzahl der entschädigten Tage.

Die Regierung verweist auf stark gestiegene Kosten: 2025 beliefen sich die Ausgaben für Krankengeld auf 17,9 Milliarden Euro, sieben Milliarden Euro mehr als 2016. Zwischen 2019 und 2024 stieg die Zahl entschädigter Arbeitsunfähigkeiten um zehn Prozent auf 9,1 Millionen. MG France hält dem entgegen, dass eine Begrenzung ohne gesicherte Anschlussleistungen das finanzielle Risiko auf kranke Versicherte verlagert.

Quellen

  • Franceinfo
  • Service-Public.fr
  • Assurance Maladie
  • Französische Sozialversicherung
  • Info.gouv.fr

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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